Darum geht es: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollen im Aargau künftig bei den Aargauer Ständeratswahlen mitwählen und selbst kandidieren dürfen. Bei den Ständeratswahlen soll also die gleiche Regelung gelten wie für die Nationalratswahlen. Diese Änderung soll in die Verfassung des Kantons Aargau geschrieben werden. Am 25. November entscheidet das Aargauer Stimmvolk.
Aargau nicht der erste Kanton: Bereits in 12 Kantonen dürfen Auslandschweizer den Ständerat wählen oder für den Ständerat kandidieren (BS, BL, BE, FR, GE, GR, JU, NE, SO, SZ, TI, ZH). Dabei gelten unterschiedliche Regeln: Im Kanton Solothurn zum Beispiel können Auslandschweizerinnen und -schweizer zwar den Ständerat wählen (aktives Wahlrecht), selber aufstellen lassen können sie sich aber nicht (passives Wahlrecht).
Das sagen die Befürworter: Die unterschiedlichen Regelungen für National- und Ständeratswahlen seien nicht nachvollziehbar. Eine Ausweitung des Stimmrechts deshalb sinnvoll, findet die Aargauer Regierung. Aber auch die Mehrheit des Parlaments unterstützt die Verfassungsänderung: SP, FDP, CVP, Grüne, GLP, EVP und BDP. Demokratie sei ein wichtiges Gut, sagt beispielsweise GLP-Grossrat Roland Agustoni: «Das ist politisch und demokratisch ein legitimer Anspruch.»
So argumentieren die Gegner: SVP und EDU wollen als einzige Parteien an der heute geltenden Regelung festhalten. Der Ständerat als Vertretung der Kantone sei etwas anderes als der Nationalrat: «Ein Ständerat braucht eine gewisse Nähe zum Kanton, der Regierung und der Bevölkerung», findet SVP-Grossrat Christoph Riner.