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Ärzte in der Schweiz Aargau beschränkt Zulassung für ausländische Ärzte

Ab sofort setzt der Kanton Aargau bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland die strikten Bundesregeln um. Wer nicht in der Schweiz studiert hat oder mindestens drei Jahre Weiterbildung hier absolviert hat, erhält im Aargau keine Zulassung mehr. Droht nun Ärztemangel?

Das gilt neu im Aargau:

  • Im Kanton Aargau werden die Zulassungsbeschränkungen (Ärzte-Stopp) des Bundes per sofort umgesetzt. Bisher sah der Aargau Ausnahmen vor, damit ist nun Schluss.
  • Ärzte dürfen nur hier arbeiten, wenn sie ihre Ausbildung in der Schweiz gemacht haben oder mindestens drei Jahre Weiterbildung in der Schweiz gemacht haben, zum Beispiel als Assistenzarzt.
  • Der Grund: Mögliche Qualitätsprobleme, sagt das kantonale Gesundheitsdepartement (DGS) von Franziska Roth (SVP).
  • Die Beschränkung gilt für Ärzte, die in eigenen oder in Gruppenpraxen tätig sind. Spitalärzte sind von der Zulassungsbeschränkung nicht betroffen.
  • Beim Kanton rechnet man nun nicht mit einem Ärztemangel, auch wenn es vor allem ausländische Allgemeinmediziner (Hausärzte) sind, die hier arbeiten wollen.

Schon seit 2001 gilt auf Bundesebene eine Beschränkung für die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland, bekannt unter dem Begriff «Ärzte-Stopp». Die Massnahme soll ein Überangebot verhindern und damit das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen. Der Bund räumt den Kantonen allerdings die Möglichkeit ein Ausnahmeregeln zu treffen.

Bisher galten im Kanton Aargau solche Ausnahmen. Ausländische Ärzte erhielten ihre Zulassungen schnell und ohne grosse Beschränkungen. Damit ist nun Schluss: Ab sofort werden die vom Bund festgelegten Zulassungsbeschränkungen vollständig umgesetzt, meldet das Aargauer Gesundheitsdepartement am Mittwoch.

Arzt bei der Arbeit
Legende: Ausländische Ärzte können ab sofort im Aargau nicht mehr so einfach eine Zulassung erhalten. Keystone

Qualitätsprobleme bei ausländischen Ärzten

Man habe in den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es bei ausländischen Ärzten Probleme mit der Qualität der medizinischen Versorgung geben könne, erläutert Kantonsarzt Martin Roth gegenüber Radio SRF: «Zum Teil stellen wir aus unserer Sicht knapp bis ungenügende Ausbildung bei den Ärzten fest.» Zudem würden ausländische Ärzte das hiesige Gesundheitswesen oft zu wenig gut kennen.

Das beginne bei Überweisungen und gehe weiter bei der Tarifausgestaltung bis hin zu eher weichen Faktoren wie dem Umgang mit Patienten und Kolleginnen, präzisiert Kantonsarzt Roth die Probleme, welche ausländische Ärzte haben können. Dazu kämen ab und zu auch Sprachprobleme.

Der Aargau ist nicht der einzige Kanton, der die Zulassungen einschränkt, sagt Michael Jordi, Generalsekretär der kantonalen Gesundheitsdirektoren. «Vor allem Kantone aus den Grenzregionen praktizieren das schon länger, zum Beispiel Genf, Tessin oder Basel-Stadt.». Dieselben Zulassungsbeschränkungen gelten nun auch im Aargau. Allerdings aus anderen Gründen.

Kanton Solothurn ist liberaler

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Zwar setzt auch der Kanton Solothurn die Beschränkungen des Bundes für ausländische Ärzte im Prinzip um. Jedoch gelten hier im Bereich Grundversorgung Ausnahmen. Gerade bei den Hausärzten sei die Situation eher knapp, heisst es auf Anfrage, darum die Ausnahmen in diesem Bereich. Auf die Qualität lege man trotzdem grossen Wert.

Zu wenig Hausärzte im Aargau?

Grenzkantone greifen hauptsächlich zum sogenannten Ärzte-Stopp, weil sie ein Überangebot verhindern wollen. Zu viele Ärzte sorgen für höhere Gesundheitskosten. In der Mitteilung des Aargauer Gesundheitsdepartements fehlt diese Begründung. Ihm geht es um die befürchtete mangelhafte Qualität ausländischer Ärzte.

Einen Mangel an Ärzten befürchtet man im Kanton Aargau nicht, auch wenn es gerade bei den Grundversorgern, den Hausärzten, durchaus auch Engpässe geben kann. «Es ist ja kein Zulassungstopp», sagt Martin Roth dazu, «die Ärzte müssen einfach strengere Bedingungen für die Zulassung erfüllen.»

Trotzdem sei es nicht von der Hand zu weisen, «dass die eine oder andere Zulassung nicht erteilt wird, auch für Grundversorger», ergänzt Roth.

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