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Zürcher Regierung greift im Tarifstreit ein
Aus Schweiz aktuell vom 22.12.2017.
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Ärzte unzufrieden Zürcher Regierungsrat greift im Tarifstreit ein

Ab dem 1. Januar gilt für ambulante ärztliche Behandlungen ein provisorischer Tarif. Es ist derselbe wie bisher. Zu wenig, sagt die Ärztegesellschaft.

Ärzte und Krankenversicherer haben sich auch in diesem Jahr nicht auf neue Tarife für die ambulante ärztliche Versorgung im Kanton Zürich einigen können. Wie der Regierungsrat mitteilt, hat er deshalb erneut die Tarife ab dem 1. Januar 2018 provisorisch festgelegt.

Ärzteschaft beklagt zu tiefen Taxpunktwert

Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) verhehlt dabei nicht, dass er sich über den erneut nötig gewordenen Eingriff ärgert: «Die Parteien behaupten zwar, sie seien am verhandeln, nur finden sie nie eine Lösung.» Es wäre besser, die Ärztegesellschaft und Krankenversicherer würden die Verhandlungen zumindest als gescheitert erklären. Dann könnte die Zürcher Gesundheitsdirektion definitive Tarife bestimmen.

Für die Krankenkassen ist es von Vorteil, wenn wir uns nicht einigen.
Autor: Josef Wydler Präsident Zürcher Ärztegesellschaft

Doch die Zürcher Ärztegesellschaft (AGZ) will weiter für einen höheren Taxpunktwert kämpfen. Die Schuld, dass es noch immer keine Einigung mit den Versicherern gibt, liege bei den Kassen, sagt Josef Wydler, Präsident der AGZ: «Es ist doch ganz klar: Solange wir uns nicht einigen, müssen die Krankenkassen weniger zahlen.» Konkret fordert die Ärztegesellschaft eine Erhöhung des Taxpunktwerts von heute 89 Rappen auf 92 Rappen. Der heutige Taxpunktwert entspreche in keiner Weise der wirtschaftlichen Realität in den Arztpraxen, so ihre Begründung.

Die Versicherer dagegen möchten den Taxpunktwert auf 88 Rappen senken. Den Vorwurf der AGZ lässt Sandra Kobelt, Mediensprecherin des Krankenkassenverbands Santésuisse, nicht auf sich sitzen. «Es ist unsere Aufgabe, uns im Namen der Prämienzahler dagegen zu wehren, dass Ärzte weiterhin gleich viel verdienen.»

Wir halten an unserer Aufgabe fest, für gute Konditionen für die Prämienzahler zu sorgen.
Autor: Sandra Kobelt Sprecherin Santésuisse

Ambulante Leistungen werden seit 2004 nach der gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur Tarmed verrechnet. Bei der Einführung galt im Kanton Zürich noch ein Taxpunkt von 97 Rappen, der inzwischen auf 89 Rappen gekürzt wurde.

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