Das Handschlag-Gesetz will vor allem eines: eine Hilfe sein für Lehrerinnen und Lehrer. Sie müssen in Zukunft wissen, wie sie reagieren sollen, wenn ihnen zum Beispiel ein Schüler nicht die Hand geben will - oder es ähnliche Probleme gibt. Doch eine Hilfe sei das neue Gesetz eben gerade nicht, haben Kritiker in der Vernehmlassung moniert, die soeben zu Ende gegangen ist.
Im Gesetzesentwurf steht beispielsweise: Die Schulen müssten künftig alle ausländischen Schüler dem Migrationsamt melden, bei denen es «wesentliche Probleme im Zusammenhang mit der Integration» gibt. Was aber heisst das genau? Wann sind die Probleme mit einem Schüler dermassen gravierend, dass sie gemeldet werden müssen?
Das Gesetz beantworte diese Frage nicht, kritisiert Jurist und SP-Kantonsparlamentarier Diego Stoll: «Es ist überhaupt nicht klar, was ein wesentliches und was ein unwesentliches Problem bei der Integration ist. Die Schulbehörden sind mit solch technischen, rechtsdogmatischen Begriffen nicht vertraut.»
Was ist mit Konvertiten?
Pascal Ryf, selber Schulleiter und CVP-Politiker, macht auf eine weitere Schwachstelle des Gesetzes aufmerksam. Dieses sage den Schulen zwar, wie sie handeln müssten, wenn ein ausländischer Schüler den Händedruck verweigere: Dann müssten sie die Migrationsbehörden einschalten. Aber auf eine andere Frage gebe es keine Antwort: «Was ist, wenn ein Schweizer Bürger, der zum Islam konvertiert ist, den Handschlag verweigert?» Das Gesetz biete hier keine Hilfestellung.
Überhaupt gebe es im Handschlag-Gesetz zu viele unklare Formulierungen. Ein weiteres Beispiel. Im Gesetz steht: Alle Schülerinnen und Schüler müssten «an hiesig gängigen Ritualen wie dem Handschlag» teilnehmen. Damit könne er als Schulleiter wenig anfangen, sagt Ryf. «Das Problem ist: Was sind hiesig gängige Rituale? Darunter würde jeder etwas anderes verstehen.»
So stelle sich beispielsweise die Frage, ob ein Krippenspiel ein hiesig gängiges Ritual sei - und daher Pflicht auch für Muslime. Das Gesetz sei da völlig unklar. Ihm wäre eine klarere Formulierung lieber - zum Beispiel, dass Frauen nicht diskrimiert werden dürfen.
SVP begrüsst das Gesetz
Die Kritik am Gesetzesentwurf sei Wortklauberei, findet dagegen die SVP in Baselland. Kantonalpräsident Oskar Kämpfer sagt: Es sei falsch, an einzelnen Formulierungen herumzunörgeln - es gehe um etwas anderes: «Die Handschlag-Affäre hat gezeigt, dass die Lehrer eine vertiefte Abstützung ihrer Entscheidungsgrundlagen haben wollen und wir sind gerne bereit, die Lehrer mit einem Gesetz zu unterstützen.»
Zudem, findet die SVP, dürfe man ruhig den Lehrerinnen und Lehrern vertrauen. Diese würden das Handschlag-Gesetz bestimmt mit Augenmass umsetzen und einen Schüler nur dann dem Migrationamt melden, wenn es gravierende Probleme gebe.
Gut gemeint, aber nicht gut genug
Insgesamt überwiegt in Baselland aber die Kritik am Handschlag-Gesetz. Die meisten Parteien, die Kirchen und auch die Lehrerverbände lehnen es ab. Das Urteil des SP-Politikers Diego Stoll lautet daher: «Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man hier eine reine Symbolpolitik macht, um aufgeheizte Gemüter zu beruhigen.» Oder etwas positiver formuliert: Das Gesetz sei gut gemeint - aber nicht gut genug.
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