Es war Ende April 2014, als die Universität Zürich die langjährige Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Museums entliess. Ihr wurde Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen. Sie soll vertrauliche Informationen an Journalisten weitergegeben haben.
Die Kündigung stützte die Universität auf eine breit angelegte Überwachung von Telefonanrufen und E-Mails sowie auf Beweise, welche die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung bei Iris Ritzmann gefunden hatte.
Beweise illegal beschafft
Das Problem: Diese Beweise sind nicht zulässig, hat nun das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden. Die Staatsanwaltschaft habe diese Beweismittel nämlich rechtswidrig beschafft, weshalb sie nicht gültig sind.
Das Verwaltungsgericht kommt deshalb zum Schluss, dass die Universität diese Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen. Und ohne diese Beweise gebe es keinerlei Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten. Die Kündigung erscheine daher gänzlich unmotiviert und willkürlich.
«Gerührt und erfreut»
In einer ersten Reaktion zeigt sich Iris Ritzmann gegenüber Radio SRF erleichtert über den Entscheid: «Ich bin gerührt und freue mich sehr darüber, dass diese langen sieben Jahre in Ungewissheit mit diesem Urteil vorüber sind.» Sie hofft, dass sie jetzt regulär als Angestellte an die Universität Zürich zurückkehren kann.
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob die Universität dies macht, ist noch nicht klar. Auf eine entsprechende Anfrage des «Regionaljournals» antwortete eine Mediensprecherin, das Urteil werde nun genau analysiert und dann entschieden, ob es weitergezogen werde.