Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger war am 1. Oktober in die Schlagzeilen geraten. Er hatte einer Frau ein Auto ausgeliehen, obwohl diese keinen Führerschein besass. Ausserdem wurde ihm Urkundenfälschung vorgeworfen. Dabei ging es um einen Kaufvertrages für das Auto. Die Luzerner Staatsanwaltschaft führte daraufhin ein Verfahren, stellte es jedoch wieder ein. Am 7. Oktober wurde Beat Villiger als Regierungsrat wiedergewählt.
Unabhängige Untersuchung gefordert
Der Fall ist damit aber noch nicht abgeschlossen und wird im Luzerner Kantonsrat noch zu reden geben. Die SP fordert nämlich in einem dringlichen Postulat eine unabhängige Untersuchung. Es soll geklärt werden, ob es korrekt war, das Verfahren einzustellen. Die parlamentarische Aufsichts- und Kontrollkommission habe nicht die nötigen Mittel, um diesen Einzelfall zu untersuchen, begründet die SP ihre Forderung. Alle anderen zuständigen Kontrollorgane seien in den Fall involviert und somit ungeeignet für eine Untersuchung.
SP spricht von gravierenden Vorwürfen
Gemäss der SP steht die Luzerner Staatsanwaltschaft unter Verdacht, Beat Villiger begünstigt zu haben. Dieser Vorwurf sei gravierend und müsse nun untersucht werden. Das Vertrauen der Bevölkerung sei massgeblich davon abhängig, dass alle Personen gleich behandlet würden.
Nächster Entscheid im Dezember
Der Luzerner Kantonsrat wird an seinem nächsten Sitzungstag, am 3. Dezember 2018, entscheiden, ob der Vorstoss der SP dringlich sei. Kommt er zu diesem Schluss, dürfte das Postulat am 4. Dezember behandelt werden. Andernfalls wäre der Vorstoss erst an einer späteren Sitzung im 2019 ein Thema.
Auch die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wieder, allerdings nicht gegen Beat Villiger. Am 23. Oktober 2018 wurde bekannt, dass sie eine Untersuchung eingeleitet hat wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie will abklären, wer dafür verantwortlich ist, dass der Fall um Beat Villiger in die Schlagzeilen geriet.