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Angepasstes Betriebsreglement Argumente des Flughafens Zürich stossen auf taube Ohren

  • 42 Stellungnahmen sind beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zum künftigen Flugbetrieb am Flughafen eingegangen – allesamt kritische.
  • Die Gemeinden und Fluglärmorganisationen zweifeln die Zahlen eines Gutachtens an, die der Flughafen zur Auswirkung einer Verschiebung der Flugzeiten in der Nacht vorgelegt hat.
  • Das Bazl hat das Gutachten im Rahmen des Verfahrens für das Betriebsreglement 2017 vom Flughafen eingefordert, weil der Flughafen nach 23 Uhr mehr Lärm macht als genehmigt.

Mit dem Betriebsreglement 2017 will der Flughafen die Flugrouten entflechten und bei Bise neu geradeaus nach Süden starten dürfen. Er verspricht sich davon einen stabileren Flugbetrieb, weniger Verspätungen und damit auch weniger Fluglärm nach 23 Uhr.

Umstrittenes Gutachten

Das Bazl wollte vom Flughafen zudem wissen, was es bringen würde, wenn nach 22:30 Uhr in der Nacht keine Flüge mehr geplant würden. Das Gutachten des Flughafens kommt zum Schluss, dass damit der Fluglärm in der Nacht zwar reduziert werden könne, der Preis dafür sei aber hoch.

Das Gutachten warnt vor dem Verlust wichtiger Direktverbindungen in die Welt. Die Funktionsfähigkeit des Flughafens Zürich als Hub würde stark leiden. Es drohe ein volkswirtschaftlicher Schaden von 1,6 Milliarden Franken und der Verlust von bis zu 8000 Arbeitsplätzen.

Diese Zahlen zweifeln die Gemeinden und Fluglärmorganisationen in ihren Stellungnahmen an, wie Christian Schubert, Sprecher des Bazl, auf Anfrage des «Regionaljournals» erklärt. Er signalisiert Verständnis für die Argumente des Flughafens, der um seine Zukunft als Hub fürchtet.

Bis Ende November können auch noch die Kantone zum Betriebsreglement 2017 und zur Verschiebung der Flugzeiten Stellung nehmen. Über den Antrag des Flughafens werde das Bazl, so Sprecher Christian Schubert weiter, wohl erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres entscheiden.

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