- Eine Einzelrichterin am Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat drei junge Männer zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
- Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sie im August 2017 einen YB-Extrazug attackiert hatten.
Es geschah am Samstag, 19. August 2017: Auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel zwischen YB und dem FCZ in Zürich machte ein Zug mit YB-Fans Halt in Herzogenbuchsee (BE). Wie Zeugen am Donnerstag vor Gericht sagten, rannten auf einmal rund 25 vermummte Männer zum Zug, ein Teil von ihnen bestieg einen Wagen an der Spitze.
«Wie im Krieg»
Im Zug attackierten die mutmasslichen FCZ-Fans den mitreisenden YB-Fanverantwortlichen und wollten wissen, wo die YB-Fans seien. Der Zugchef hatte zuvor einigen YB-Fans, die sich auf dem Perron befanden, befohlen einzusteigen und den Lokführer angewiesen, abzufahren.
Dennoch kam es zu einem Handgemenge. Ein mutmasslicher FCZ-Fan schlug mit einem Stock auf den Arm des Zugchefs ein, schlug eine Türscheibe ein und sprühte Pfefferspray in den Zug. Eine Zugbegleiterin der SBB sagte vor Gericht, ihr sei es vorgekommen «wie im Krieg».
Bedingte Geldstrafen
Eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf verurteilte drei Täter zu bedingten Geldstrafen zwischen 12'000 Franken und 16'900 Franken. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Die drei mutmasslichen FCZ-Fans werden zusätzlich Bussen von 2700 bis 3400 Franken zahlen müssen.
Verurteilt wurden sie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruchs sowie wegen Betretens respektive Überquerens der Bahngeleise und in einem Fall wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz.
Der mit dem Fall beauftragte Staatsanwalt hatte für die vier jungen Männer Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten sowie Bussen beantragt. Die Freiheitsstrafen sollten in drei Fällen bedingt ausgesprochen werden, im vierten Fall wohl auch, doch stand das nicht so in der Anklageschrift.
Die drei verurteilten Angeklagten kommen also wesentlich besser weg als vom Staatsanwalt beantragt.