Zum Inhalt springen
Audio
Das wird den mutmasslichen FCZ-Fans vorgeworfen
Aus Regional Diagonal vom 24.07.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.

Angriff auf Zug mit YB-Fans Drei mutmassliche FCZ-Fans zu Geldstrafen verurteilt

  • Eine Einzelrichterin am Regionalgericht Emmental-Oberaargau hat drei junge Männer zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
  • Die Richterin sah es als erwiesen an, dass sie im August 2017 einen YB-Extrazug attackiert hatten.

Es geschah am Samstag, 19. August 2017: Auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel zwischen YB und dem FCZ in Zürich machte ein Zug mit YB-Fans Halt in Herzogenbuchsee (BE). Wie Zeugen am Donnerstag vor Gericht sagten, rannten auf einmal rund 25 vermummte Männer zum Zug, ein Teil von ihnen bestieg einen Wagen an der Spitze.

«Wie im Krieg»

Im Zug attackierten die mutmasslichen FCZ-Fans den mitreisenden YB-Fanverantwortlichen und wollten wissen, wo die YB-Fans seien. Der Zugchef hatte zuvor einigen YB-Fans, die sich auf dem Perron befanden, befohlen einzusteigen und den Lokführer angewiesen, abzufahren.

Dennoch kam es zu einem Handgemenge. Ein mutmasslicher FCZ-Fan schlug mit einem Stock auf den Arm des Zugchefs ein, schlug eine Türscheibe ein und sprühte Pfefferspray in den Zug. Eine Zugbegleiterin der SBB sagte vor Gericht, ihr sei es vorgekommen «wie im Krieg».

Bedingte Geldstrafen

Eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau in Burgdorf verurteilte drei Täter zu bedingten Geldstrafen zwischen 12'000 Franken und 16'900 Franken. Die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre. Die drei mutmasslichen FCZ-Fans werden zusätzlich Bussen von 2700 bis 3400 Franken zahlen müssen.

Verurteilt wurden sie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Landfriedensbruchs sowie wegen Betretens respektive Überquerens der Bahngeleise und in einem Fall wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Wie wurden die mutmasslichen Täter gefasst?

Box aufklappen Box zuklappen

Aus den Fragen der Richterin an die Angeklagten ging hervor, dass die Männer offenbar aufgrund von Videoaufnahmen beschuldigt wurden, welche Kameras der Autobahnraststätte Kölliken (AG) gemacht hatten.

Dort sollen die Angeklagten gut 25 Minuten nach dem Angriff auf den Zug einen Halt eingelegt haben und von der Stadtpolizei Zürich identifiziert worden sein. Diese Videobilder wurden während der Verhandlung gezeigt. Zu sehen war, wie junge Männer mit weissen Sweat- oder T-Shirts aus Autos ausstiegen und umhergingen.

Vorhanden sind laut der Richterin auch Fotos, welche Passagiere des YB-Fanzugs vom Angriff machten. Beim Vergleich der Bilder aus Herzogenbuchsee und Kölliken sollen sich im Fall der Beschuldigten übereinstimmende Merkmale ergeben haben. Genau dies bestreiten die Verteidiger der Angeklagten.

Der mit dem Fall beauftragte Staatsanwalt hatte für die vier jungen Männer Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten sowie Bussen beantragt. Die Freiheitsstrafen sollten in drei Fällen bedingt ausgesprochen werden, im vierten Fall wohl auch, doch stand das nicht so in der Anklageschrift.

Die drei verurteilten Angeklagten kommen also wesentlich besser weg als vom Staatsanwalt beantragt.

Regional Diagonal, 16:30 Uhr ; 

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel