2008 war die Angst gross, dass sich Jugendliche mitten in der Nacht in aller Öffentlichkeit auf Churer Plätzen und Strassen betrinken. Damals in Mode waren Botéllons – spontan via Social Media organisierte Feste auf öffentlichen Plätzen.
Die Churer Politik griff zum Verbot: Wer seither wischen 00:30 und 07:00 zum Beispiel ein Bier auf einer Parkbank trinkt, muss eine Busse bezahlen.
Doch der Gesetzesartikel zeigte wenig Wirkung, ja schadete dem Image von Chur, wie die BDP 2016 festhielt. Vor zwei Jahren entschieden Parlament und Stadtrat den Artikel wieder zu kippen. Jetzt hat der Stadtrat den Entwurf für ein «liberaleres Polizeigesetz» publiziert. Das Alkoholverbot soll fallen.
Arbeiten in der Nacht erlaubt
Mit dem angepassten Polizeigesetz soll neu auch eine Regelung festgeschrieben werden, die Prostituierte betrifft. Seit einigen Jahren gilt in Chur, dass diese nur von zehn Uhr Abends bis morgens um sechs auf dem Strassenstrich arbeiten dürfen. Faktisch ändert sich also nichts, neu gibt es jedoch eine gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeitbeschränkung.
Interessierte können zum überarbeiteten Polizeigesetz bis im September Stellung nehmen.