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Die Präambel hat Symbolcharakter
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.10.2019. Bild: SRF
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Appenzell Ausserrhoden Hat Gott eine Zukunft in der Kantonsverfassung?

Die meisten Kantone haben in ihrer Verfassung eine Präambel, also einleitende Worte ganz mit Symbolkraft. In der Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden heisst es beispielsweise: «Im Vertrauen auf Gott wollen wir, Frauen und Männer von Appenzell Ausserrhoden, die Schöpfung in ihrer Vielfalt achten...»

Nun wird diese Verfassung jedoch erneuert, deshalb wird auch darüber diskutiert, was in die Präambel gehört – konkret, ob man künftig auf die Erwähnung von Gott verzichten will. Denn, so das Argument, es gehören immer weniger Leute einer Religion an.

Markante Entwicklung in den vergangenen 30 Jahren

Tatsächlich hat es eine markante Entwicklung gegeben, seit die Verfassung zum letzten Mal komplett überarbeitet wurde – das zeigen die Zahlen des Bundesamts für Statistik. Gehörten 1990 noch gut 4 Prozent der Ausserrhoder Bevölkerung keiner Religion an, sind es heute, 30 Jahre später, bereits über 20 Prozent – also ein Fünftel der Bevölkerung.

Auch diese Leute müsse man ernst nehmen, sagt der parteiunabhängige Kantonsrat Peter Gut. Er ist deshalb der Meinung, dass man Gott künftig weglassen sollte in der Präambel.

Kantonsrat: «Hat Gott unser Vertrauen missbraucht?»

Anders sieht dies SVP-Kantonsrat Florian Hunziker. Dass darüber diskutiert werde, könne er zwar nachvollziehen. Als Christ sei er aber dafür, dass Gott in der Verfassung bleibe. «Das erinnert uns daran, dass wir nicht alles selber beeinflussen können.»

Ausserdem gehe es der Schweiz materiell sehr gut. Das sei der Verdienst unserer Vorfahren. Und diese Vorfahren hätten sich in der Präambel jeweils auf das Vertrauen in Gott berufen, so Florian Hunziker weiter. «Wenn man ihn nun streichen will, stellt sich die Frage: Hat Gott seit der letzten Verfassungsrevision unser Vertrauen missbraucht?»

Zur Diskussion steht ein Kompromissvorschlag

Im Moment liegt als Vorschlag ein Kompromiss auf dem Tisch: Gott würde zwar in der Präambel weiterhin erwähnt, gleichzeitig käme als Ergänzung das Vertrauen auf «andere Werte» hinzu. Über diese Version wird an der nächsten Sitzung der Verfassungskommission diskutiert.

Ich schlage einen eigenen Text vor.
Autor: Peter Gut Kantonsrat und Mitglied der Verfassungskommission

Peter Gut, welcher der Verfassungskommission angehört, ist mit dieser Version unzufrieden. Er wird einen eigenen Vorschlag machen. Und zwar die Formulierung: «Im Wissen, dass wir Teil eines grösseren Ganzen sind…» Das würde seiner Meinung nach alles offen lassen und wäre doch verbindlich.

Professor Ehrenzeller: «Religionsfreiheit wird nicht beeinträchtigt»

Ein Spezialist beim Thema Verfassung ist Bernhard Ehrenzeller, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen. Er sagt, sich auf Gott zu berufen in der Verfassung, sei eine Tradition, die in keiner Art und Weise die Religionsfreiheit jedes Einzelnen beeinträchtige.

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Bernhard Ehrenzeller: «Unsere Werhaltung ist christlich geprägt»
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.10.2019. Bild: ZVG
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Er streicht auch die symbolische und politische Bedeutung heraus, und zwar indem mit dem Gottesanruf – was auch immer man darunter verstehe – eine höhere Verantwortungsinstanz akzeptiert werde. «Politisch ist damit natürlich eine Art Grundkonsens gegeben, die insbesondere die Werthaltung der Gesellschaft wiedergibt. Und die ist bei uns im Wesentlichen christlich-abendländisch», sagt Ehrenzeller.

SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr

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