Vorgeschichte: Seit Jahren gibt es Streit um das Haus der Stiftung Sonneblick in Walzenhausen. Der Ausserrhoder Regierungsrat wollte 2016 ein Asylzentrum eröffnen. Gegen das Bauverfahren gab es heftigen Widerstand. Die kommunale Baubehörde hat die Baubewilligung verweigert. Das Verfahren wurde bis ans Obergericht gezogen. Bis heute haben Kanton und Gemeinden über eine halbe Million Franken an Mietkosten bezahlt, dies ohne, dass je ein Asylsuchender im Sonneblick lebte.
Entscheid: Nun hat das Gericht entschieden. Nach Auffassung des Obergerichts steht der Umnutzung aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen, wie es in einer Mitteilung heisst. Insbesondere wird die Erschliessung als ausreichend angesehen. Das Obergericht habe die Situation vor Ort beurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Reaktionen: Der zuständige Regierungsrat, Matthias Weishaupt, freut sich über das Urteil des Obergerichts. Ziel des Kantons bleibe, das Asylzentrum in Walzenhausen so schnell wie möglich zu eröffnen. Noch muss er zuwarten. Die Beschwerdeführer warten das detaillierte Urteil ab. Je nachdem überlege man sich, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, sagt der Anwalt des Komitees, Werner Ritter.
Alternative: Der Ausserrhoder Regierungsrat suchte bereits nach einer Alternative, falls das Asylzentrum im Sonneblick nicht zustande kommen sollte. Geprüft wird auch die Möglichkeit für ein Asylzentrum in Herisau im kantonseigenen Objekt Krombach 16 direkt neben dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden. Auch in Herisau regt sich gegen diese Pläne Widerstand.