- Wer von Planungsentscheiden profitiert, soll in Zürich 40 Prozent des Mehrwertes an die Stadt abgeben.
- Der Stadtrat will damit den gesetzlichen Rahmen voll ausschöpfen, den der Kanton vorgibt.
- Das Geld soll in die Kosten für die Infrastruktur fliessen, die das Bevölkerungswachstum verursacht.
Wer auf seinem Land höher oder dichter bauen darf, hat einen Vorteil: Sein Land ist mehr Wert und dürfte auch mehr Gewinn abwerfen. Das haben diese Grundbesitzer aber nicht erarbeitet, sondern sie verdanken es den Planungsentscheiden der Stadt. Deshalb sollen sie den Mehrwert nicht einfach in die eigene Tasche stecken dürfen. Einen Teil davon sollen sie an die öffentliche Hand abgeben. So hat es der Zürcher Kantonsrat im Oktober 2019 beschlossen.
In den Startlöchern
Noch ist das kantonale Gesetz nicht in Kraft. Die Stadt Zürich will aber vorbereitet sein, sobald es so weit ist. Und sie will den ganzen Spielraum ausnützen, den der Kanton den Gemeinden überlässt. Diese dürfen bei Auf- und Umzonungen bis zu 40 Prozent des Mehrwertes abschöpfen.
Die Stadt will dies auf zwei Arten tun:
- Durch Verträge mit den Grundeigentümern, in denen sie sich verpflichten, zum Beispiel einen Park anzulegen oder auf andere Weise etwas zur Attraktivität des Quartiers beizutragen, wie die Stadt es heute schon macht.
- Durch direkte Abschöpfung des Mehrwertes, der dann in einen Fonds fliesst, um daraus Infrastrukturprojekte wie Schulen oder Grünraum zu finanzieren.
Festgeschrieben werden die Regeln in der Bau- und Zonenordnung. Diese liegen nun bis Mitte Juli öffentlich auf. Beschlossen werden sie vom Stadtparlament oder – im Falle eines Referendums – vom Volk. Die neuen Regeln für die Abschöpfung von solchen Planungs-Mehrwerten dürften in Zürich frühestens Mitte 2021 gelten.