Die Behörden sprechen von «Pendel-Migrantinnen» oder «Care-Migrantinnen». Gemeint sind Frauen aus Osteuropa, die während drei Monaten in Schweizer Haushalten alte und kranke Personen pflegen und dann wieder in ihre Heimat reisen. Würden sie länger bleiben, müssten sie eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Die billigen Pflegerinnen sind beliebt. Immer mehr Menschen in der Schweiz sind betagt und möchten gerne zu Hause bleiben, statt in ein Alters- und Pflegeheim zu gehen.
Arbeitsgesetz gilt zu Hause nicht
Oft sind die Arbeitsbedingungen der Pflege-Migrantinnen allerdings schlecht. Dies geht aus der Antwort der Solothurner Regierung auf einen fraktionsübergreifenden Vorstoss hervor. «Es besteht Handlungsbedarf», schreibt die Regierung.
Im Fokus steht das Modell der 24-Stunden-Betreuung: Die Pflege-Migrantinnen müssen sich oft verpflichten, rund um die Uhr für eine zu betreuende Person da zu sein. «Da das Arbeitsgesetz auf private Haushaltungen keine Anwendung findet, sind die Arbeits- und Ruhezeiten gesetzlich nicht umfassend geregelt», kritisiert die Solothurner Regierung.
Der Bund ist gefragt
«Es braucht insbesondere klare Regelungen der Arbeits- und Ruhezeiten», findet die Solothurner Regierung. Handlungsbedarf sieht sie beim Bund, der für das Arbeitsgesetz zuständig sei.
Gemäss der Solothurner Regierung hat der Bundesrat bereits klar gemacht, dass er eine 24-Stunden-Betreuung durch eine Person nicht mehr tolerieren will. In der Schweiz Pflege-Migrantinnen anzustellen, soll aber weiter möglich bleiben.