Erneut will ein politischer Vorstoss aus dem Berner Kantonsparlament das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer möglich machen. Wie bereits in früheren Jahren würde das die Kantonsregierung auch gerne. Nur sei die Zeit dafür nicht reif, schreibt sie in ihrer Antwort auf den Vorstoss. Und Staatsschreiber Christoph Auer präzisiert, die bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament verhindere die Umsetzung des Vorstosses.
Das Anliegen ist zur Zeit chancenlos.
Die Kantone Neuenburg und Jura kennen ein Ausländerstimmrecht. Die Deutschschweiz sei zurückhaltender. Aber sie ist es nicht geschlossen. Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt und Graubünden kennen immerhin das fakultative Ausländerstimmrecht in Gemeinden.
Vielleicht würden einzelne Gemeinden im Kanton Bern das auch wollen.
Und dies sollte Bern eigentlich möglich machen. Nur sei die Zeit dazu nicht reif.