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Pfarrer Ruedi Beck: «Die Kirche hat eine grosse Verantwortung.»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 13.11.2019. Bild: ZVG/Kathluzern
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Ausschaffung einer Familie «Die Regierung müsste Gnade vor striktes Gesetz stellen»

Die Katholische Kirche der Stadt Luzern gewährte einer Mutter und ihrem Kind ein Jahr lang Unterschlupf. Trotz diesem Kirchenasyl wurden die beiden nun ausgeschafft. Der Pfarrer Ruedi Beck hätte sich von der Luzerner Regierung Gnade erhofft.

Der Fall einer Zwangsausschaffung löst Kritik aus: Eine Mutter und ihre Tochter, die aus Tschetschenien geflüchtet waren, wurden am Dienstag nach Belgien ausgeschafft. Dagegen hatte sich die katholische Kirche der Stadt Luzern gewehrt. Die Pfarrei St. Leodegar hatte der 53-Jährigen und ihrer 11-jährigen Tochter ein Jahr lang Kirchenasyl gewährt, um eine Rückführung nach Belgien im Rahmen des Dublinverfahrens zu verhindern.

SRF News: Ruedi Beck, die Pfarrei St. Leodegar hatte der Mutter und ihrem Kind Kirchenasyl gewährt. Was bedeutet das konkret?

Ruedi Beck: Die beiden Personen wohnten in den Räumlichkeiten der Kirche untergebracht und konnten ihr normales Leben weiterführen. Die Behörden wurden von Anfang an darüber informiert. Und sie wussten auch, dass wir beabsichtigten, sie so lange bei uns zu behalten, bis die in Dublinfällen vorgegebene Frist zur Rückführung abgelaufen ist und sie ein zweites Asylgesuch in der Schweiz hätten stellen können.

Es ist selten, dass die Kirche Asyl gewährt. Weshalb war das für Sie in diesem Fall notwendig?

Das Kirchenasyl ist der letzte Ausweg. Dieser Fall war gravierend, da es um ein Kind geht, welches seit neun Jahren unterwegs ist, traumatisiert ist und bereits einmal erfolglos nach Belgien zurückgeschafft wurde. Deshalb haben wir entschieden, dass wir die Pflicht haben, diese Familie zu unterstützen.

Das Kirchenasyl ist kein juristisches Mittel, sondern ein symbolischer Akt. Weshalb braucht es dieses Zeichen?

Es ist wichtig, sich für die schwächsten Personen, die sich nicht selber wehren können, einzusetzen. Weil die Kirche eine starke Institution ist, hat sie auch eine grosse Verantwortung, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen.

Von Seiten der Behörden heisst es: «Gesetz ist Gesetz, daran müssen wir uns halten». Welche Erwartungen haben Sie an die Behörden?

Ein einzelner Polizist hat einen Auftrag und muss diesen auch ausführen. Aber ein Regierungsrat hat durchaus Möglichkeiten, seine Führungsposition und seine politische Position wahrzunehmen und zu entscheiden: «Diesen Auftrag des Bundes führen wir nicht aus.» Andere Regierungsräte machen das – beispielsweise in Basel.

Hätten Sie eine solche Entscheidung auch vom Kanton Luzern erwartet?

In einer solchen Situation hätte ich gehofft, dass ein politischer Amtsträger von seiner Position Gebrauch macht und entscheidet, in diesem Ausnahmefall Gnade und Grossmut vor die strikte Gesetzgebung zu stellen.

Auszug aus dem Gespräch, geführt von Michael Zezzi.

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