Die Vorgeschichte: Mit der Einführung der Kontrollschild-Auktion im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde vor einem guten Jahr die Weitergabe von Autonummern innerhalb der Familie abgeschafft. Ein Vorstoss, welcher der Kantonsrat im letzten Herbst guthiess, wollte dies wieder ermöglichen.
Die Regierung: Sie schlug vor, dass Kontrollschilder unter Ehegatten und innerhalb von Firmen wieder übertragen werden können. Von der Übertragung an die Kinder sah sie ab, weil dadurch noch mehr Einnahmen bei der Kontrollschild-Auktion verloren gehen.
Der Kantonsrat: Nach einer intensiven Debatte sprach sich der Kantonsrat am Montag dafür aus, dass die Kontrollschilder auch an Verwandte in direkter Linie übertragen werden können. Weitere Anträge wurden abgelehnt.
Die Folgen: Die Kontrollschild-Übertragung ist nun wieder möglich an Verwandte in direkter Linie, an den Ehegatten oder den Partner in eingetragener Partnerschaft und innerhalb von Unternehmen. Die finanziellen Folgen sind unklar. Die Regierung will nun darüber diskutieren, ob dafür die Gebühren angepasst werden.