Am häufigsten geschummelt wurde bei den Angaben zum Einkommen und zur Wohnsituation. Als Beweismittel dienen unter anderem Kontoauszüge, Arbeitsverträge, Hausbesuche, Internetrecherchen oder Überwachungen.
Bei den abgeschlossenen Dossiers wurde der Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch in 54 Fällen bestätigt und in 22 Fällen entkräftet.
Sanktionen: Strafanzeigen, Leistungskürzungen und Rückzahlungen
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion beziffert die rückerstattungspflichtige Summe in ihrer Mitteilung auf rund 836'000 Franken. Das ist erstmals mehr, als für die Sozialinspektion aufgewendet wurde. Wie viel Geld tatsächlich auch zurückfliesst, ist aber jeweils offen.
Im Kanton Bern waren 2016 rund 46'900 Personen von der Sozialhilfe abhängig. Die Verdachtsmeldungen betrafen damit weniger als ein Prozent der Sozialhilfebeziehenden.