Verzweifelt meldet sich ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie sollten bis Ende Januar ihr zweites Auto zur Fahrzeugkontrolle bringen. Dies steht aber im Feriendomizil in Spanien. Aus gesundheitlichen Gründen und wegen der Corona-Pandemie kann das Paar nicht dorthin, um das Auto zu holen. Nun droht das Strassenverkehrsamt, die Wechselnummer einzuziehen. Und diese läuft auch auf das Auto in der Schweiz. Die beiden würden also «automobilmässig lahmgelegt».
Berechtigte Frage: Weshalb melden die beiden ihr «spanisches Auto» nicht einfach ab, so dass die Nummer nur noch auf das Auto in der Schweiz läuft? «Das habe ich vorgeschlagen», sagt der Mann, «aber das Strassenverkehrsamt sagt, es könne das Fahrzeug nur mit dem original Fahrzeugausweis abmelden. Und dieser liegt im Auto in Spanien…» Und leider sei dort niemand, der Zugang zu Auto und Garage hätte.
«Nur für den Fahrzeugausweis nach Spanien fliegen»
Dem Mann bleibt wohl nur eine ziemlich absurde Möglichkeit: «Ich muss nach Spanien fliegen, nur um den Fahrzeugausweis zu holen.» Denn die weite Strecke in die Schweiz fahre er nicht mehr allein. Und seine Frau könne aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht mitfahren.
Der Mann stellt enttäuscht fest: «Ich habe den Eindruck, dem zuständigen Beamten ist das alles einfach völlig egal. Der hat sein Gesetz.» Er hätte mehr gesunden Menschenverstand erwartet. Schliesslich hätten sie in einer ähnlichen Situation vor einigen Jahren den Vorführtermin problemlos um vier Monate verschieben können.
Das Aargauer Strassenverkehrsamt (StVA) verteidigt sich in einer Stellungnahme. Die Fahrzeughalterin habe das erste Aufgebot zur Fahrzeugprüfung im September erhalten: «Seit der Einladung zum ersten Prüftermin sind ebenfalls viereinhalb Monate vergangen.» Gleich wie vor einigen Jahren. Eine weitere Fristerstreckung sei rechtlich nicht möglich.
Grundsätzlich müssten Fahrzeuge mit dauerhaftem Standort abgemeldet und im betreffenden Land immatrikuliert werden, hält das StVA fest. Das habe das Paar nicht gemacht, «weshalb die Ortsabwesenheit dieses Fahrzeuges kein Grund dafür sein kann, die periodische Prüfung auszusetzen oder für mehrere Monate hinauszuzögern». Laut Gesetz dürften Fahrzeuge mit schweizerischen Kontrollschildern auch nicht im Ausland geprüft werden.
Doch noch eine Lösung
Trotz dieser Rechtslage bietet das StVA dem Ehepaar doch noch eine Lösung an, «dass das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug, welches sich in Spanien befindet, ausser Verkehr setzt, auch wenn das Strassenverkehrsamt nicht im Besitz des originalen Fahrzeugausweises ist.» Die Wechselschilder könnten somit am in der Schweiz stationierten Fahrzeug belassen werden.
Die Halter erhalten zudem die Möglichkeit, das Fahrzeug zu gegebener Zeit kurzfristig einzulösen, um es zur Prüfung in die Schweiz zu bringen. Unter einer Bedingung: Das Fahrzeug muss vor Gebrauch in einer Werkstatt in Spanien einem Fahrzeugcheck unterzogen werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit.