Ein Ausbau auf sechs Spuren bis 2040, wie vom Bund in Aussicht gestellt, komme zu spät. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Sachplan Verkehr.
Er drängt deshalb darauf, das Vorhaben bis 2030 zu realisieren. Auf die vorgeschlagene Umnutzung des Pannenstreifens auf diesem Autobahnabschnitt soll stattdessen verzichtet werden.
Gleichzeitig sollen eine bessere Verbindung der T5 zur A1 (zwischen der A1-Ausfahrt «Aarau Ost» und der Stadt Aarau) geprüft und für baureife Vorhaben Möglichkeiten einer Vorfinanzierung durch den Kanton aufgezeigt werden.
Volkswirtschaftliche Argumente
Das Zusammenspiel von Kantonsstrassen- und Nationalstrassennetz müsse funktionieren, so die Aargauer Regierung.
Komme es auf der Autobahn zu Behinderungen, weiche der Verkehr auf die Kantonsstrassen aus, die nicht auf diese Verkehrsaufkommen ausgerichtet seien.
Die Beseitigung des Engpasses habe auch eine volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Autobahn im Aargau nehme eine Scharnierfunktion zwischen den beiden Metropolitanräumen Zürich und Basel sowie der Hauptstadtregion Bern ein.