Im Kanton Basel-Stadt dürfen sich Asylsuchende frei bewegen. Das sagt Michel Girard, Leiter des Migrationsamts Basel-Stadt, gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. «Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, wird nicht präventiv von gewissen Orten ferngehalten».
In den vergangenen Tagen machte die Stadt Bremgarten Schlagzeilen mit ihrer Regelung, wonach Asylsuchende verschiedene Orte wie beispielsweise das Gartenbad nicht betreten dürfen. Was die Behörden in Bremgarten machen, kritisiert Girard scharf. Das sei eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und weiter: «Das entspricht nicht den Menschenrechten.»
Wie sieht die Situation in Basel in diesen «heiklen» Zonen aus; also in Gartenbädern oder Schulen? Besondere Probleme mit Asylsuchenden gäbe es nicht, sagen die entsprechenden Stellen gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Auch der Sprecher der Basler Polizei, Andreas Knuchel verneint: «Es gibt in Basel keine besonderen Problemzonen mit Asylbewerberinnen und -bewerber.»
Restriktionen wie beispielsweise ein Verbot, die Innenstadt zu betreten, gibt es auch im Kanton Basel-Stadt. Diese werden dann ausgesprochen, wenn ein Asylsuchender straffällig geworden ist. Dies betrifft etwa fünf Prozent der Asylsuchenden.
In Basel werden Asylsuchende nur dann in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, wenn sie laut dem Ausländerrecht straffällig geworden sind. In Bremgarten werden präventiv alle Asylsuchenden mit Auflagen belegt, unabhängig davon, ob sie straffällig geworden sind oder nicht.