In der Baselbieter Honoraraffäre sollen vier Magistratspersonen zur Kasse gebeten werden. Die Regierung des Kantons Baselland will von ihnen Rückforderungen erheben für nicht korrekt abgerechnete Entschädigungen.
Grundlage für die Rückforderungen bildet ein Gutachten des emeritierten Rechtsprofessors Enrico Riva. Diesen hatte die Baselbieter Regierung beauftragt, Entschädigungen, Sitzungsgelder und Spesen unter die Lupe zu nehmen.
Über die Höhe der Rückforderungen machte die Regierung am Mittwoch noch keine Angaben. Die Betroffenen seien schriftlich informiert worden; sie sollen in einem nächsten Schritt ausführlich angehört werden, heisst es in der Mitteilung. Nach dieser Anhörung will die Regierung definitiv entscheiden, ob und wieviel Geld sie zurück verlangen und ob sie die Forderungen nötigenfalls einklagen will.
Berechnet hat die Forderungen eine von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung von Landschreiber Peter Vetter. Den Bericht dieser Arbeitsgruppe will die Regierung nach Abschluss des Verfahrens ebenfalls veröffentlichen.
320'000 Franken sind der Staatskasse entgangen
In der im Dezember 2013 publik gewordenen Honorar-Affäre geht es um unkorrekte Abrechnungen von Entschädigungen aus Verwaltungsmandaten durch Regierungsmitglieder und Chefbeamte der Kantonsverwaltung. Der Staatskasse sollen dadurch seit 2008 mindestens 320'000 Franken entgangen sein.
Riva hält in seinem Gutachten fest, dass gemäss Personaldekret neben den Staatsangestellten auch die Regierungsräte Vergütungen für Ämter im Auftrag und Interesse des Kantons abzuliefern haben. Als Ausnahme sieht der Gutachter indes Inkonvenienzentschädigungen und Spesen. Um überhöhte Entschädigungen zu vermeiden, setzte die Arbeitsgruppe den Stundenansatz auf Grundlage des Gutachtens auf 200 Franken fest. Darin eingeschlossen sind allfällige Spesen.
Strafverfahren ist hängig
Nicht mit Rückforderungen konfrontiert werden Alt-Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP), Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) sowie die amtierenden Regierungsmitglieder Anton Lauber (CVP), Thomas Weber (SVP) und Sabine Pegoraro (FDP). Auch Niggi Ullrich, Leiter der Abteilung Kulturelles, bleibt unbehelligt.
Die Regierung hält in ihrer Mitteilung ausdrücklich fest, dass eine Rückforderung in keiner Weise bedeute, dass die Betroffenen strafbar gehandelt hätten. Für die Strafbarkeit gälten andere Voraussetzungen als für die Pflicht zur Herausgabe bezogener Honorare. Ob in der Honorar-Affäre allenfalls strafrechtliche Tatbestände vorliegen, ist noch offen. Die Untersuchung durch den Zürcher Staatsanwalt Hans Maurer ist nach wie vor im Gang.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)