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Anton Lauber gestikuliert vor einem Vorhang
Legende: Finanzdirektor Anton Lauber rechnet mit Sparpotential für Gemeinden von rund sechs Mio. Franken. SRF

Basel Baselland Baselbieter Regierung will Geld für Sozialhilfe-Bezüger senken

Die Regierung schlägt den Gemeinden vor, den Grundbedarf zu senken. Dieser soll im Kanton von 1077 auf den minimalen Ansatz der Schweizerschen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) von 986 gesenkt werden. Finanzdirektor Anton Lauber rechnet mit Einsparungen von rund sechs Mio. Franken für die Gemeinden.

Der Sozialhilfe-Grundbedarf soll im Baselbiet auf den SKOS-Ansatz gesenkt werden. Dies schlägt die Baselbieter Regierung im Zuge einer Gesetzesrevision vor. Die Reduktion um 91 Franken im Monat pro Fall summiert sich für die Gemeinden zu einer Einsparung von etwa sechs Millionen Franken im Jahr.

Anlass für die Teilrevision des seit 2002 geltenden kantonalen Sozialhilfegesetzes seien Wünsche von Gemeinden sowie jüngere Rechtssprechung im Kanton und vom Bundesgericht, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

Dabei sollten auch Gesetzeslücken geschlossen und politische Vorstösse umgesetzt werden. Seit 2010 stiegen die Sozialhilfe-Fälle und die jährlichen Unterstützungssummen um rund 14 Mio. Franken. Darum will die Regierung den Grundbedarfs von bisher 1077 Franken im Monat auf den Ansatz der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) von 986 Franken senken.

Finanzdirektor Anton Lauber schätzt die Einsparung für die Gemeinden damit grob auf etwa sechs Millionen Franken im Jahr. Angeregt hätten diesen Vorschlag Vertreter aus Gemeinden. Sie können nun Stellung nehmen, ebenso die politischen Parteien.

Neue Regelungen sollen mehr Klarheit bringen

Zu den diversen Klärungen im Gesetz zählt insbesondere die Mitwirkungspflicht von unterstützten Personen: Definiert wird eine Eskalations-Kaskade von Massnahmen, falls jemand seine Pflichten verletzt oder Auflagen nicht erfüllt.

Neu können dabei Leistungen um bis zu 30 statt bisher 20 Prozent des Grundbedarfs gesenkt werden. Gemäss Lauber haben die bisherigen maximalen Kürzungen nicht immer den gewünschten Effekt gebracht: Statt zu kooperieren seien manche Betroffene einfach mit weniger Geld ausgekommen. Die Nothilfe als letzte Eskalationsstufe bei einer Streichung der Sozialhilfeleistungen sei bundesrechtlich geregelt.

Keine höhere Sozialhilfe für Autobesitzer

Beim Autobesitz verfolgt die Baselbieter Gesetzesrevision laut Lauber den allgemeinen Kurs der Kantone: Sozialhilfebezüger bekommen nicht mehr Geld, nur weil sie ein Auto haben. Sie müssten selber schauen, dass das Auto in ihr Budget passt. Ziel sei ja immer, dass die Leute selbständig ihre Finanzen in den Griff bekommen.

Weiter schlägt die Regierung vor, die Verjährung der Rückerstattung bezogener Leistungen von heute teils fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Für das Inkasso der Rückerstattungen sollen zudem zwecks besserer Kontrolle die Gemeinden statt des Kantons zuständig werden. Klarer geregelt wird ferner der Informations- und Datenaustausch, etwa mit früheren Arbeitgebern und Versicherungen.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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