FDP-Landrat Balz Stückelberger sagte zum Thema Ruhegehalt: «Es geht dabei ja darum, dass die zurückgetretenen Regierungsräte voraussetzungslos durchgefüttert werden.»
Neue Regelung
Hungern müssen Regierungsräte aber nach dem Rücktritt auch in Zukunft nicht. Ein Jahr lang nach Austritt gibt es noch Lohn. Und für ältere Regierungsmitglieder, die aber noch nicht im Pensionsalter sind, gibt es eine Überbrückungsrente.
Eine längere Debatte entbrannte im Parlament jedoch rund um Frage, was passiert wenn ein Regierungsrat kriminell wird und dann zurücktritt. Hat er dann Anspruch auf ein Ruhegehalt oder nicht? Betroffen wären auch Regierungsmitglieder, die ein kleineres Vorgehen begangen haben. Balz Stückelberger: «Wenn ein krimineller Regierungsrat aus dem Amt ausscheidet, dann ist es politisch nicht vermittelbar, dass er eine Rente bekommt.»
Das Parlament lehnte schliesslich den entsprechenden Passus für eine Rentenkürzung ab.
Ehemalige sind nicht betroffen
Die Debatte um Ruhegehälter kam auf wegen der Honoraraffäre und dem Rücktritt von Finanzdirektor Adrian Ballmer. Die ehemaligen Regierungsräte sind von der neuen Regelung aber nicht betroffen, sie tritt erst im nächsten Jahr in Kraft.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)