Die drei verdächtigten Personen sollen die Cannabisplantage während rund anderthalb Jahren betrieben haben. Während dieser Zeit sollen sie mit den angepflanzten Drogen auch gedealt haben. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die drei Personen die Arbeit aufgeteilt haben: von der Herstellung bis zum Verkauf des Marihuanas.
Abgekürztes Verfahren
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat in einem abgekürzten Verfahren gegen alle drei Personen Anklage erhoben. Das ist möglich, wenn der Angeklagte den Vorwurf akzeptiert. Im konkreten Fall kooperieren die Angeklagten und versprachen, das illegal verdiente Geld zurückzuzahlen.