Wann laufen die Urheberrechte für das weltbekannte Tagebuch der Anne Frank ab? Diese Frage beschäftigt zurzeit nicht nur Experten. Denn eigentlich wurde allgemein davon ausgegangen, diese Rechte seien ab 1. Januar 2016 aufgehoben. Dann sind mehr als 70 Jahre vergangen, seit Anne Frank mit dem grössten Teil ihrer Familie von den Nazis ermordet wurde. 70 Jahre ist die allgemeine Frist für diese Urheberrechte.
Der in Basel beheimatete Anne-Frank-Fonds stellt diese Frist aber in Frage. Dies weil er davon ausgeht, die Fassung des Tagebuches von 1947, welche von Annes Vater Otto Frank herausgegeben wurde, sei eine eigenständige. Und darum laufe diese Frist erst 2050 ab, dem 70. Todestag von Otto Frank. Yves Kugelmann, Sprecher des Stiftungsrates des Fonds: «Es ist, wie wenn Sie eine Collage von Fotos, die es schon gibt, neu arrangieren. Dann erhält die Collage auch einen neuen Urheberrechtsschutz.»
Experten zweifeln
Dieses Argument wird von Experten allerdings in Frage gestellt. So zweifelt Felix Addor, Vize-Direktor des Bundesamtes für Geistiges Eigentum in Bern, dass die Version von 1947 tatsächlich eigenständig ist: «Otto Frank hat immer betont, er vollende nur die Wünsche seiner Tochter.» Darum sei es sehr fraglich, ob dies wirklich eine neue, eigenständige Version sei.
Klarheit schaffen könne allerdings vermutlich nur ein Gericht, sagt Felix Addor. Dies wäre der Fall, wenn jemand das Anne-Frank-Tagebuch herausgibt und der Fonds ihn anschliessend einklagen würde. Solange dies nicht passiert, bleibt es in der Schwebe, ob das Urheberrecht nun abgelaufen ist.
(Regionaljournal, 17.30 Uhr)