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Gewalttäter vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 07.09.2015.
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Basel Baselland Basler Doppelmord: Angeklagter wird psychiatrisch behandelt

Der Mann, der im November 2014 im Basler Breite-Quartier zwei Frauen getötet und ein Mann schwer verletzt hat, wird stationär psychiatrisch behandelt. Darauf einigten sich die Parteien am Basler Strafgericht.

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Stationäre Behandlung für Breite-Messerstecher
02:58 min
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Ein psychiatrisches Gutachten sagt, dass der geständige Täter gänzlich schuldunfähig ist, da er an einer paranoiden Schizophrenie leide. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb eine stationäre psychiatrische Massnahme. Der Verteidiger des Angeklagten, Stefan Suter, unterstützt diesen Antrag: «Das ist das einzig Richtige.» Damit sei das Urteil eigentlich schon gefällt, so Suter am ersten Prozesstag. «Es gibt keinen Spielraum». Offiziell gibt das Gericht sein Urteil morgen um 11 Uhr bekannt.

In diesem Fall tun sich menschliche Abgründe auf.
Autor: Stefan Suter Verteidiger des Angeklagten

Der Angeklagte selbst konnte die Fragen des Gerichts nur sehr leise und langsam beantworten. Häufig antwortete er mit: «Ich weiss es nicht.» Etwa auf die Frage, wie er seine Opfer ausgewählt habe. Weshalb er am 3. November 2014 zum Messer griff, begründete er mit Halluzinationen, die er gehabt habe. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und habe etwas machen müssen, sonst wäre er in die Hölle gekommen. Dass er etwas Schreckliches getan hat, ist dem Angeklagten bewusst. Er sprach von einer «grausamen Tat», die ihm Leid tue.

Der 23-Jährige soll am 3. November 2014 in seiner Nachbarschaft eine 46-jährige und eine 76-jährige Frau mit Messerstichen getötet und einen 87-jährigen Mann schwer verletzt haben. Kurz nach der Tat wurde er verhaftet. Seither befand er sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Diagnose: Schizophrenie

Der erst 23-jährige Mann zeigte schon Jahre vor der Tat Anzeichen für eine Psychose. Mit 16 begann der Beschuldigte, Marihuana zu konsumieren. Es kam zu Schwierigkeiten in der Schule und bei Versuchen, ins Arbeitsleben einzusteigen.

Im Januar 2010 ergab eine Abklärung die Diagnose einer Schizophrenie. Der Angeklagte wie seine Mutter lehnten eine Behandlung aber ab.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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