Die GLP stellt klar: «Wir wollen die Ruhegehälter nicht ganz abschaffen, wir wollen sie nur transparenter gestalten und zeitlich beschränken», sagt Mitinitiant und Grossrat Emmanuel Ullmann. Dafür starten die Basler Grünliberalen eine Initiative.
Unzufrieden mit dem Istzustand
Heute ist das Ruhegehalt so geregelt: Tritt ein Regierungsrat oder eine Regierungsrätin aus der Regierung aus, dann bekommt er oder sie ein Gehalt. Dies entspricht maximal 65 Prozent des letzten Lohnes und ist abgestuft nach Alter und Dienstjahren. Ein Beispiel: Wenn Finanzdirektorin Eva Herzog nächstes Jahr aus der Regierung ausscheiden würde, dann bekäme sie nach jetziger Regelung zehn Jahre lang einen Betrag von 171'000 Franken pro Jahr ausbezahlt.
Die Dauer von zehn Jahren, stört die GLP. In ihrer Volksinitiative fordert sie darum eine zeitliche Beschränkung. Konkret. Ein Ruhegehalt soll maximal drei Jahre lang bezahlt werden: «Drei Jahre reichen für einen Regierungsrat, um sich neu zu orientieren und allenfalls eine Weiterbildung zu machen», argumentiert Emmanuel Ullmann.
Kein Erfolg im Grossen Rat
Die neue Regelung des Ruhegehalts ist bei der GLP schon länger ein Thema. Schon mehrere Vorstösse hat die Partei zu diesem Thema im Grossen Rat eingereicht. Alle scheiterten. Aus diesem Grund lanciert die GLP nun die Volksinitiative. Doch Unterstützung gibt es auch hier nicht von anderen Parteien - die GLP trägt die Initiative allein.
(Regionaljournal Basel, 17:30)