Die BKB erstatte den Kunden zudem die Bankgebühren und Sollzinsen zurück, teilte die Kantonalbank am Donnerstag mit. Mit dieser Lösung wolle man dem eigenen Verständnis von «fair banking» nachleben.
Von der Einigung sind allerdings nicht alle, sondern nur rund 80 Prozent der von ASE beratenen BKB-Kunden beteiligt. Gemäss Mitteilung der BKB sollen aber alle Kunden, die «auf vergleichbare Weise durch die ASE geschädigt» wurden, finanziell gleich behandelt werden. Die mit den Anwälten ausgehandelte Vergleichslösung stehe daher sämtlichen ASE-geschädigten Kunden der BKB offen.
Für die Bedienung dieses Vergleichs hatte die BKB Anfang Jahr 50 Millionen Franken zurückgestellt. Der Schaden, den die rund 500 BKB-Kunden auf Grund der mutmasslichen Straftaten von ASE erlitten haben, beziffert sich auf mehr als 100 Millionen Franken.
Vertreter der beiden Anwaltskanzleien, die den Vergleich mit der BKB ausgehandelt haben, empfehlen ihren Klienten, das Angebot der Bank anzunehmen. Jeder einzelne Kunde muss nun entscheiden, ob er den Vergleich akzeptiert oder iuristisch gegen die BKB vorgeht, um einen Teil des verlorenen Geldes zurück zu erhalten.
Weder die Anwaltskanzleien noch BKB-Bankratspräsident Andreas Albrecht vermögen abzuschätzen, ob es zu Gerichtsprozessen kommen wird. Beide Seiten hoffen darauf, dass möglichst viele geschädigte BKB-Kunden auf den angebotenen Vergleich eintreten.
Gefälschte Zahlungsaufträge
Die ASE hatte Kunden der BKB mittels mutmasslich gefälschter Zahlungsaufträge geschädigt. In der Private-Banking-Abteilung der BKB in Zürich, wo die ASE die meisten Kundenkonten eröffnet hatte, wurden deshalb drei Mitarbeiter entlassen. Vier weitere Angestellte erhielten schriftliche Verwarnungen. BKB-Chef Hans Rudolf Matter trat wegen der Affäre Ende Oktober 2012 zurück.