Das Bundesverwaltungsgericht musste eine heikle Frage prüfen: Was passiert, wenn ein Tramchauffeur plötzlich am Lenkrad einen Schwächeanfall oder gar einen Herzinfarkt hätte? Für das Bundesamt für Verkehr ist klar, dass es dazu eine Sicherheitseinrichtung im Tram braucht. Diese sorgt für einen Notstopp, wenn ein Chauffeur oder eine Chauffeuse keine Reaktion mehr zeigt. Dieses Sicherheitssystem müssen die BVB auch im Oldtimer-Tram einbauen, verlangte das Bundesamt. Dieses System sei für alle Fahrzeuge Vorschrift.
Die BVB wehrten sich dagegen, dieses teure Sicherheitssystem einzubauen. Auf der «Dante Schuggi» würden im Gegensatz zu konventionellen Trams immer zwei Chauffeure mitfahren. Wenn also ein Chauffeur akute gesundheitliche Probleme bekäme, könnte sofort der andere Chauffeur einspringen. So sei sichergestellt, dass das Oldtimer-Tram nicht einfach unkontrolliert weiterfahre.
Wir hoffen, dass die Dante Schuggi so bald wie möglich wieder auf den Gleisen unterwegs ist.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt jetzt den BVB recht. Man könne bei einem solch renommierten Unternehmen wie den BVB davon ausgehen, dass tatsächlich immer zwei Chauffeure vor Ort seien.
Wann die «Dante Schuggi» wieder unterwegs sein wird, ist noch unklar. Momentan würden neue Bremsen eingebaut, sagt Benjamin Schmid, Mediensprecher der BVB. Diese müssten zuerst von Experten abgenommen werden. Ausserdem sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. «Wir hoffen aber, dass die Dante Schuggi so bald wie möglich wieder auf den Gleisen unterwegs ist», sagt Schmid.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)