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Basel Baselland Basler Ombudsstelle fordert besseren Schutz für «Whistleblower»

Staatsangestellte, die Missstände melden, müssten unbedingt besser geschützt werden. Dies fordert Beatrice Inglin, Leiterin der Ombuds-Stelle des Kantons Basel-Stadt. Bisher allerdings vergeblich.

Anzügliche Fotos oder Vetternwirtschaft: Nur dank Angestellten, welche Missstände bei den Basler Verkehrsbetrieben (BVB) nach aussen trugen, hat die Öffentlichkeit überhaupt davon erfahren. Ein solcher so genannter Whistleblower meldete sich auch bei der Ombudsfrau Beatrice Inglin. Dieser habe die Ombudstelle informiert, dass die BVB gegen das Submissionsgesetz verstosse. Konkret sei es darum gegangen, dass man einen Auftrag in mehrere Teilaufträge aufgeteilt habe, um diese nicht ausschreiben zu müssen. Die Aufträge habe man dann an Freunde vergeben.

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Mehr Schutz für Whistleblower (10.3.15)
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Dank diesem Whistleblower habe man zwar den Missstand aufdecken und beheben können, der Fall habe aber auch gezeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Whistleblower nachgebessert werden müssten, so Inglin. Denn Mitarbeiter müssten Missstände zuerst schriftlich ihren Vorgesetzten melden. Wenn aber diese Vorgesetzten, wie im Fall der BVB, selbst das Problem seien, sei dies nicht praktikabel.

Zwar ist im Personalgesetz festgehalten, dass Mitarbeiter, die Missstände melden, nicht benachteiligt würden, nicht benachteiligt werden dürften, dies nütze dann aber wenig. «Den Beschwerdeweg kann man gar nicht einhalten, wenn die betroffene Person der Vorgesetzte. Zudem muss man damit aus der Anonymität heraus treten.»

Private Unternehmen haben externe Anlaufstellen

Auch Dominique Strebel, ehemaliger Redaktor der Zeitschrift Beobachter, heute Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ und Experte für Whistleblowing kritisiert die Basler Regelung: «Wenn ich mich beim Vorgesetzten melden muss und mich damit ans Messer liefere, nützt es gar nichts, wenn im Gesetz festgehalten ist, ich dürfe nicht benachteiligt werden.» Genau deshalb hätten internationale Konzerne wie zum Beispiel Novartis, Anlaufstellen zwar innerhalb der Firma geschaffen, aber ausserhalb der Hierarchien. Nach demselben Prinzip können auch Angestellte der Bundesverwaltung direkt an die Finanzkontrolle gelangen. Diese ist Anlaufstelle für Whistleblower.

Ombudsfrau Inglin hat denn auch der Basler Regierung vorgeschlagen, die Bestimmungen nach zu bessern. Unterstützung erhielt sie dabei von der Gschäftsprüfungskommission des Grossen Rats. Diese empfahl in ihrem Bericht zum BVB-Skandal dem Regierungsrat, zusammen mit der Ombudsstelle konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um Whistleblower besser zu schützen. Seither herrsche allerdings «Funkstille», sagt Beatrice Inglin. Ihr Vorschlag liege seither beim Regierungsrat. Dabei könnte die Regierung mit einer einfachen Ergänzung der Verordnung, Whistleblower umgehend besser schützen, ist die Ombudsfrau überzeugt.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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