Das Basler Sicherheitsdepartement bestätigt gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF, dass Ali J. wieder auf freiem Fuss ist. Auflage sei, dass sich der 24-jährige regelmässig bei den Behörden melden muss.
Die Freilassung erfolgte nach einem Urteil des Bundesgerichts. Dieses hatte eine Beschwerde von Ali J. gutgeheissen. Ali J. wehrte sich dagegen, dass ihn die Basler Behörden bereits in Ausschaffungshaft setzten, obwohl noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag. Das Bundesgericht gab Ali J. Recht. Ein definitiver Entscheid über die Ausschaffung ist indes noch nicht gefallen.
Ali J. kam als 7-jähriger in die Schweiz und besuchte hier die Schulen. Weil er in Basel zwei Semester Pharmazie studierte erhielt er von den Behörden den Übernamen «Der Apotheker».
Ende 2015 reiste Ali J. in den Irak. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erliess darauf eine Einreisesperre mit der Begründung, es bestünden konkrete Hinweise, dass sich Ali J. im Krisengebiet Syrien/Irak aufhalte und «mit grosser Wahrscheinlichkeit einer terroristischen Organisation angehören könnte».
Im Sommer kehrte der junge Mann nach Basel zurück. Weil er sich mehr als sechs Monate nicht mehr in der Schweiz aufgehalten hatte, erlosch seine Aufenthaltsgenehmigung. Er sollte die Schweiz verlassen und damit er nicht untertaucht, setzten ihn die Basler Behörden in Ausschaffungshaft. Zu Unrecht, entschied daraufhin das Bundesgericht.
Extremismus-Experte Samuel Althof stuft Ali J. als nicht harmlos ein. «Man muss davon ausgehen, dass er versucht, weitere Leute von seinem radikalen Gedankengut zu überzeugen», sagt Althof, der Ali J. kennt. Dass eine direkte Gefahr von ihm ausgeht, glaube er jedoch nicht. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass er eine gefährliche Aktion plant.»