Im Herbst 2015 gaben Guy Morin, Vorsteher der Präsidialdepartements, und Philippe Bischof, Leiter Abteilung Kultur, bekannt, dass man sich in gegenseitigem Einverständnis von Museumsdirektorin Marie-Paule Jungblut trenne. Als Grund wurden insbesondere interne Konflikte angegeben.
Leichen im Keller des Museums
Bei der darauf folgenden internen Revision des Museum wurde deutlich, dass nicht nur die Stimmung im Museum schlecht war. Schlecht war auch so manch anderes. Unter der Leitung von Marie-Paule Jungblut liefen die Finanzen des Museums nämlich aus dem Ruder und es entstand ein grosses Finanzloch. So verbrauchte die Museumsdirektorin etwa das gesamte Sonderausstellungs-Budget mit einer einzigen Sonderausstellung. Im Jahr 2015 resultierte ein Defizit von 745'000 Franken, sagt Regierungsrat Guy Morin gegenüber dem Regionaljournal Basel.
Weiter vergab Marie-Paule Jungblut Ausstellungstätigkeiten unter der Hand, ohne eine Gegenofferte einzuholen, und ohne für diese Vergaben korrekte schriftliche Verträge abzuschliessen.
Schwierige Ausgangslage für Nachfolge
Das Geld, das zu viel ausgegeben wurde, fehlt nun dem Nachfolger oder der Nachfolgerin von Jungblut. Wer den Posten übernimmt, ist noch nicht bekannt. Entweder findet sich eine Person, die bereit ist, das Amt unter diesen Umständen zu übernehmen. Oder aber das Präsidialdepartement muss einen Weg finden, das Finanzloch zu stopfen. Zur Diskussion steht etwa, beim Parlament eine Subventionserhöhung zu beantragen. «Wir wollen nicht, dass die Nachfolgerin oder der Nachfolger mit einem Loch in der Kasse starten muss», sagt Morin. Das Bewerbungsverfahren laufe unterdessen normal weiter.
Wie konnte das passieren?
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb Regierungsrat Guy Morin und sein Departement die Missstände im Museum nicht bemerkt haben. «Die vorhergehenden Rechnungen waren ausgeglichen. Erst die Schätzung zur Rechnung 2015 hat das Loch aufgezeigt», sagt Morin. Das sei Ende November gewesen. Früher habe es keine Hinweise für das finanzielle Debakel gegeben, so der Basler Regierungspräsident. «Es ist ein bedauerlicher Einzelfall.»
Ob es gerechtfertigt ist, dass Marie-Paule Jungblut eine Abgangsentschädigung erhalten hat - oder ob der Kanton angesichts der nun bekannten Tatsachen nicht auf eine reguläre Kündigung bestehen könnte, werde aktuell abgeklärt. «Schadenersatzforderungen können wir nur stellen, wenn man Jungblut nachweisen kann, dass sie widerrechtlich und vorsätzlich handelte», sagt Morin. Diese Hürde sei jedoch sehr hoch.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)