Der Leiter des Rechtsdienstes der Messe Schweiz, Christoph Lanz, verweist auf die Bewilligung der Allmendverwaltung, welche die Messe für die Nutzung des Messeplatzes während der Art erhalten hat. Im Behördenentscheid vom 6. Juni 2013 sind die Rechte, aber auch die Pflichten der Messe als Nutzerin festgehalten.
«Stets in einwandfrei sauberem Zustand»
Lanz zitiert gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF aus den Auflagen an die Messe: «Unter anderem ist dort festgehalten, dass wir das Areal stets in einwandfrei sauberem Zustand zu halten haben, dass wir für die Reinigung verantwortlich sind, dass wir aber auch für sämtliche Schäden und Unfälle, die sich im Zusammenhang mit der Allmendnutzung ergäben, haften würden.»
Die Messe sei damit schon aus rein juristischen Gründen, aus ihren Pflichten gegenüber der Allmendverwaltung, am Freitagabend verpflichtet gewesen, die Polizei zu rufen und um Räumung zu bitten.
Baudepartement bestätigt Bewilligung
Rückendeckung erhält die Messe vom Vertragspartner, dem Basler Baudepartement mit der Allmendverwaltung. Sprecher Marc Keller erklärt: «Die Messe als Nutzerin der Allmend war tatsächlich jederzeit für den Zustand des Platzes verantwortlich und haftbar für Ereignisse während der Nutzung. Von daher war sie absolut dazu legitimiert, ihre Verantwortung selber wahrzunehmen - und zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dies als sinnvoll erachtete, die Polizei einzuschalten.»
In der «TagesWoche» hatten Rechtsexperten bezweifelt, dass die Anzeige der Messe wegen Hausfriedensbruchs rechtmässig gewesen sei. Die Party habe auf Allmend stattgefunden - wo Hausfriedensbruch gar nicht möglich sei. Ob die Anzeige der Messe wegen Hausfriedensbruchs rechtmässig war, klärt die Basler Staatsanwaltschaft derzeit ab. Sie kümmert sich auch um die Anzeige der Basler Polizei unter anderem wegen Drohung und Gewalt gegen Beamte.