Zum Inhalt springen
Artikel mit Foto von Sabine Pegoraro.
Legende: Beilage zum Energiepaket: Für den Beschwerdeführer eine indirekte Propagandaschrift für den 27.11. ZVG

Basel Baselland Laufner Stadtpräsident macht Abstimungs-Beschwerde

Der Stadtpräsident von Laufen, Alex Imhof, reicht eine Beschwerde gegen die kommende Abstimmung über die Energieabgabe ein. Die Baudirektion von Sabine Pegoraro habe mit einer Beilage Propaganda für diese Abgabe gemacht und sich damit in den Abstimmungskampf eingemischt.

Der Laufner Stadtpräsident Alex Imhof hat sich über eine 24-seitige Beilage zum laufenden Energiepaket geärgert, die an hunderttausend Haushalte verteilt worden ist. Darin gehe es zwar um das laufende Energiepaket, aber Baudirektorin Sabine Pegoraro ziehe dazu eine dermassen positive Bilanz, dass die Botschaft klar sei: Nur wenn die Bevölkerung einer neuen Energieabgabe zustimme, könnte weiter so viel investiert werden wie bisher.

Baudirektorin Sabine Pegoraro habe damit direkt in den Abstimmungskampf eingegriffen und dies sei nicht erlaubt. «Eine Behörde muss beide Seiten zu Wort kommen lassen. Hier aber gibt die Behörde in ihrer Funktion eine Beilage heraus. Das geht einfach zu weit», sagt Alex Imhof.

Gericht soll Abstimmung für ungültig erklären

Er verlangt deshalb jetzt, falls das Abstimmungsresultat knapp ausfalle, dass das Gericht die Abstimmung für ungültig erklärt. Und er verlangt auch, dass das Gericht der Regierung jede weitere Verbreitung der Zeitschrift «Baselbieter Energiepaket» und ähnlicher Publikationen verbietet.

Die Regierung hat das Kantonsgericht ersucht, auf die Beschwerden einzugehen und möglichst noch vor dem Abstimmungstermin zu urteilen. Sie hält derweil am Urnengang am 27. November fest, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die Energieabgabe soll auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben und direkt bei Endverbrauchern und Liegenschaftsbesitzern eingezogen werden. Mit den Einnahmen sollen Gebäudesanierungen gefördert werden. Für die Einführung müssen das kantonale Energiegesetz und die Kantonsverfassung angepasst werden.

Meistgelesene Artikel