Messen in Basel kommen die Messe Schweiz Gruppe günstig zu stehen; darauf muss sie nämlich keine Steuern bezahlen. Das ändert sich aber jetzt: Die Steuerverwaltung von Basel-Stadt will diese teilweise Steuerbefreiung der MCH Messe Schweiz AG - einem Unternehmen der MCH Group AG - aufheben.
Ab 2021 wird die teilweise steuerbefreite Messetätigkeit in Basel der Steuerpflicht unterstellt. Ein Umstand, den der Sprecher der Messe, Christian Jecker, durchaus nachvollziehen kann. «Das heutige Unternehmen MCH Gruppe ist nicht mehr vergleichbar mit der ehemaligen Genossenschaft Schweizer Mustermesse», sagt er. Das Unternehmen sei mittlerweile international tätig und biete Dienstleistungen an, die «steng genommen nicht mehr viel mit dem Messewesen zu tun haben.» Bei der Messe hat man darum damit gerechnet, dass das bald 100-jährige Steuerprivileg dereinst fallen könnte.
Keine Prognose über die Steuerhöhe ohne Privileg
Wie hoch der Steuerbetrag ab 2021 mit der neuen Regelung ausfallen wird, kann die Messe nicht beziffern. Die Weiterentwicklung des Unternehmens und Veränderungen im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III liessen verlässliche Prognosen für die Zeit ab 2021 nicht zu, sagt Jecker.
Die geltende Steuerbefreiung geht auf die 1920 gegründete Genossenschaft Schweizer Mustermesse zurück. Die Messe blieb steuerbefreit, obwohl sich das Unternehmen veränderte. Begründung: Der Unternehmenszweck und das öffentliche Interesse an der Unternehmenstätigkeit in Bezug auf den Standort Basel seien unverändert geblieben. Mittlerweile sind die Steuerbehörden jedoch zur Auffassung gelangt, dass das Messewesen - trotz seiner grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung - grundsätzlich voll steuerpflichtig ist.