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Legende: Die kleinen Baselbieter Gemeinden müssen den Gürtel enger schnallen. Paul Menz

Basel Baselland Neuer Baselbieter Finanzausgleich entlastet Gebergemeinden

Am Freitag stellte Finanzdirektor Anton Lauber die Revision des Finanzausgleichsgesetzes vor. Die Gebergemeinden müssen 10 Millionen Franken weniger zahlen, den kleinen Gemeinden drohen dafür nun Steuererhöhungen.

Laut Finanzdirektor Anton Lauber ist der neue Finanzausgleich ein guter Kompromiss. Im Wesentlichen beinhaltet er:

  • Abschaffung der Zusatzbeiträge an 36 finanzschwächste Gemeinden
  • Grenzabschöpfung neu 60 Prozent statt 80 Prozent
  • Maximaler Abschöpfungssatz wird auf 15 Prozent fixiert

Mit dem neuen Gesetz könne die Solidarität unter den Gemeinden gewahrt werden, ist Anton Lauber überzeugt. Mit der Revision werden die Gebergemeinden deutlich entlastet, die nach der letzten Revision von 2010 heftig protestierten. Diese Gemeinden bezahlen künftig rund 10 Millionen Franken weniger in den Finanzausgleich. Entsprechend weniger bekommen die Nehmergemeinden. Diesen drohen jetzt zum Teil kräftige Steuererhöhungen.

Das neue System soll nicht sofort, sondern schrittweise ab 2016 bis 2019 eingeführt werden. Mit Übergangsbeiträgen wird die Ablösung des alten Finanzausgleichs zum neuen Mechanismus abgefedert.

Gegenvorschlag zu Gemeindeinitiative

Das geltende Finanzausgleichsgesetz trat erst im Jahr 2010 in Kraft. Mit der Revision des Finanzausgleichs will die Baselbieter Regierung die Gemeindeinitiative «Änderung Finanzausgleichsgesetz» verhindern. Diese Initiative, die von Gebergemeinden lanciert wurde, fordert die Einführung einer Abschöpfungsgrenze sowie die Abschaffung der Zusatzbeiträge.

Die erste Forderung der Abschöpfungsgrenze wurde 2012 durch eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes bereits erfüllt. Die zweite Forderung betreffend der Zusatzbeiträge werde nun ebenfalls erfüllt. Falls die jetzt von Finanzdirektor Lauber vorgelegte Version des neuen kantonalen Finanzausgleichs im Landrat besteht, soll die Gemeindeinitiative zurückgezogen werden.

(Regionaljournal Basel 17.30 Uhr)

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