Pro Wohnung ein Parkplatz - das ist die Vorgabe im Kanton Baselland. Wer neu baut, muss also zwingend auch Parkplätze bauen, egal wo das Haus steht. Dazu kommt noch eine fixe Quote von 0,3 Besucherparkplätzen pro Wohnung.
1,3 Parkplätze pro Wohnung, das sei in Münchenstein nicht überall sinnvoll, sagt Gemeinderat und GLP-Landrat Daniel Altermatt. In der Nähe des Gymnasium sei derzeit eine Überbauung geplant, die dank Tram- und Busstationen hervorragend erschlossen sei. «Dennoch müssen wir in der Tiefgarage die starre Quote von 1,3 Parkplätzen einhalten. Da sind leere Parkplätze vorprogrammiert.» Denn viele Anwohner in den Agglomerationsgemeinden verzichteten wegen des guten ÖV-Angebots auf ein Auto. Parkplätze zu bauen, ist gerade in den dichtbesiedelten Agglomerationsgemeinden aber teuer. Dies schlage direkt auf die Mieten durch, sagt Altermatt.
Auch Landbesitzern ein Dorn im Auge
Martin Weis, der bei der Christoph Merian Stiftung (CMS) für die Liegenschaften zuständig ist, teilt Altermatts Bedenken. «Es kann nicht sein, dass in diesen urbanen Gegenden die gleichen Regeln gelten wie im oberen Baselbiet», moniert er. Geradezu absurd sei die Situation zum Beispiel auf dem Dreispitz-Areal, wo die CMS Land besitzt. «Die Kantonsgrenze geht mitten durch das Areal. Innerhalb von 100 Metern haben wir komplett andere Bestimmungen.»
Die Baselbieter Regierung ist momentan daran, das Raumplanungsgesetz mit den Bestimmungen für die Parkplatzregelung anzupassen. Allerdings hat sich die zuständige Kommission im Landrat gegen eine Flexibilisierung ausgesprochen, wie sie sich stadtnahe Gemeinden wie Münchenstein gewünscht hätten.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)