Die Basler Regierung möchte keine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Spitälern und Heimen. FDP-Grossrat Luca Urgese fordert in einer Motion, dass der Kanton Basel-Stadt öffentlich unterstützte Spitäler sowie Pflege- und Altersheimen zwingt, Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Der Grosse Rat hat die Motion im April mit 50 gegen 29 Stimmen bei 16 Enthaltungen zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.
Der Regierungsrat sprach sich schon damals gegen diese Forderung aus und bekräftigt seine Haltung jetzt nach vertiefter Überprüfung. Die Regierung bezieht sich in ihrer Stellungnahme auch auf die betroffenen Institutionen, welche die geltenden Gesetze angeblich auch beibehalten wollen.
Moralische und praktische Probleme
Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger betont, die Sterbehilfe sei ein umstrittenes Thema: «Das ist ein sehr heikler, moralisch anspruchsvoller Bereich. Wir akzeptieren, dass Einzelne für sich entscheiden, ob sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Wir wollen aber keine gesetzlichen Vorgaben dazu machen.»
Eine Umsetzung der Motion würde die Spitäler und Heime sowie deren Personal vor grosse moralische und praktische Probleme stellen, gibt die Regierung zu bedenken. So könnten Mitarbeitende nicht dazu verpflichtet werden, an der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken.
Für Spitäler und Heime könnte eine gesetzliche Regelung zudem schwerwiegende Konsequenzen haben, warnt die Regierung: So müssten Institutionen, die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten nicht zulassen wollen, von der Spital- oder Pflegeheimliste ausgeschlossen werden.
Urgese bleibt zuversichtlich
FDP-Grossrat Luca Urgese, der die Motion eingereicht hat, ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden. Trotzdem bleibt Urgese zuversichtlich. Der Ball liegt jetzt wieder beim Parlament und Urgese hofft, dass der Grosse Rat seinem Anliegen auch dieses Mal zustimmt: «Bei der ersten Überweisung hatten wir eine klare Mehrheit und ich werde weiterhin versuchen, meine Ratskolleginnen und -kollegen zu überzeugen, dass es eine klare Regelung braucht.»
Unterschiedliche Regelungen
Die geltende Wahlfreiheit bezüglich Sterbehilfe in Basel-Stadt wird heute unterschiedlich gehandhabt. Rund zwei Drittel der Alters- und Pflegeheime lassen Sterbehilfeorganisationen oder Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu. In den letzten zehn Jahren gab es laut der Regierung jedoch in solchen Institutionen nur ein bis zwei Fälle von Sterbebegleitungen.
Die Spitäler dagegen wollen laut Regierung in ihrem Räumen keine Suizidhilfe dulden. Zu Recht, findet Gesundheitsdirektor Engelberger: «Niemand hat im Spital seinen Wohnsitz. Daher betrachten die Spitäler die Sterbehilfe nicht als Teil ihrer Aufgaben.»
Die Basler Regierung begründet ihre ablehnende Haltung gegenüber der Motion auch mit dem fehlenden Konsens in der Bevölkerung. Bei Annahme der Motion, die nun noch einmal vom Grossen Rat behandelt wird, würde Basel-Stadt «sehr weit gehen», hält die Regierung fest. Sie will nun statt der Sterbehilfe die Angebote der palliativen Behandlung fördern und besser bekannt machen.