Der Kanton könne seine Anbauflächen nicht in Gebiete mit und ohne gentechnisch veränderte Organismen aufteilen, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Eine solche Aufteilung sei «nicht denkbar».
Damit lehnt die Baselbieter Regierung die vom Bund vorgeschlagene Änderung des Gentechnikgesetzes ab. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen nach Ablauf des Gentech-Moratoriums Ende 2017 gentechnisch veränderte und konventionelle Agrarkulturen nebeneinander Platz haben. Eine solche Aufteilung führe aber für die Landwirtschaft und für die Kantone zu erheblichen Zusatzkosten, gibt die Baselbieter Regierung in ihrer Vernehmlassung zu bedenken.
Grundsätzlich gegen neues Gentechnikgesetz
Die Baselbieter Regierung ist grundsätzlich gegen die geplante Gesetzesänderung, weil ihrer Ansicht nach nicht nur der Kanton, sondern die ganze Schweiz GVO-frei bleiben müssten. Einerseits lohne sich die GVO-Produktion wirtschaftlich nicht. Auf der anderen Seite könne die «Verschleppung» von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht ausgeschlossen werden. Zudem wolle die Mehrheit der KonsumentInnen gar keine GVO-Nahrung.