Über den Sorgerechtsstreit musste das höchste Baselbieter Gericht befinden. Das Gerichtsurteil lautet: Der eritreische Vater bekommt das Sorgerecht für seine drei Kinder nicht, da der Mann nicht der rechtlich anerkannt Vater ist. Dies weil er zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder nicht mit der Mutter verheiratet war. Er muss aber der rechtlich anerkannte Vater sein, um überhaupt das Sorgerecht zu bekommen. Das gilt nicht nur für den betroffenen Vater, sondern für alle Väter, die um das Sorgerecht kämpfen.
Die KESB schaltet sich ein
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Baselland (KESB), reagierte in einer Mitteilung auf das Urteil. Dies ist ungewöhnlich. In diesem Fall aber nachvollziehbar, weil der Präsident der KESB und auch die Pflegefamilie öffentlich angegriffen wurden auf einem Flyer. Urheber dieser Aktion ist der Oberbaselbieter Unternehmer Ernst Madörin, der den eritreischen Vater im Kampf um das Sorgerecht unterstützt.
Dieser Kampf scheint noch nicht zu Ende zu sein. Der Vater kann das Urteil des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen. Und so wie es aussieht, überlegen sich der Präsident der KESB und die Pflegefamilie eine Strafanzeige zu machen wegen Ehrverletzung.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)