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Basel Baselland Sorgerechtsstreit: Kantonsgericht Baselland lehnt Beschwerde ab

Im oberen Baselbiet kämpft ein Mann aus Eritrea um das Sorgerecht für seine drei Kinder. Diese Leben zurzeit bei Pflegefamilien, nachdem die Mutter sich das Leben genommen hat. Der Fall beschäftigt die Vormundschaftsbehörde und das Gericht. Letzteres hat ein Urteil gefällt, zu Ungunsten des Vaters.

Über den Sorgerechtsstreit musste das höchste Baselbieter Gericht befinden. Das Gerichtsurteil lautet: Der eritreische Vater bekommt das Sorgerecht für seine drei Kinder nicht, da der Mann nicht der rechtlich anerkannt Vater ist. Dies weil er zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder nicht mit der Mutter verheiratet war. Er muss aber der rechtlich anerkannte Vater sein, um überhaupt das Sorgerecht zu bekommen. Das gilt nicht nur für den betroffenen Vater, sondern für alle Väter, die um das Sorgerecht kämpfen.

Die KESB schaltet sich ein

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Baselland (KESB), reagierte in einer Mitteilung auf das Urteil. Dies ist ungewöhnlich. In diesem Fall aber nachvollziehbar, weil der Präsident der KESB und auch die Pflegefamilie öffentlich angegriffen wurden auf einem Flyer. Urheber dieser Aktion ist der Oberbaselbieter Unternehmer Ernst Madörin, der den eritreischen Vater im Kampf um das Sorgerecht unterstützt.

Audio
Kantonsgericht fällt Urteil im Sorgerechtsstreit
01:25 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.

Dieser Kampf scheint noch nicht zu Ende zu sein. Der Vater kann das Urteil des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen. Und so wie es aussieht, überlegen sich der Präsident der KESB und die Pflegefamilie eine Strafanzeige zu machen wegen Ehrverletzung.

(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)

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