Am vergangenen Montag veröffentlichte das Regionaljournal Basel die Bedingung, welche die Basler Regierungsräte ihren Baselbieter Kollegen gestellt hatten: Ohne Uni-Vertrag keine Spital-Kooperation. Diese Bedingung sorgte anschliessend für heftige Diskussionen.
Doch wie kam es überhaupt dazu? Zum ersten Mal wurde die Bedingung der Basler Regierung am 23. Juni genannt, und zwar an der gemeinsamen Regierungssitzung der beiden Kantone. Die Baselbieter Seite hatte kurzfristig ein neues Traktandum gewünscht: Baselland wolle bei der Universität 25 Millionen Franken sparen, andernfalls würde man den Universitätsvertrag künden.
Danach wurde die Sitzung unterbrochen, weil die Basler Regierung diese Forderung zuerst alleine besprechen wollte. Als die Baselbieter Regierungsräte zurück kamen, sagten ihnen die Basler, die gemeinsame Trägerschaft der Universität sei Grundlage der Zusammenarbeit im Spitalbereich. Danach zog sich die Sitzung so sehr in die Länge, dass das gemeinsame Abendessen viel später stattfand als geplant. Partnerinnen und Partner der Regierungsräte und Regierungsrätinnen mussten auf das Ende der Sitzung warten.
Die Basler beharrten auf ihre Position und deklarierten den Universitätsvertrag als Bedingung für die Spital-Kooperation. Die Basler Regierung betonte, dass damit eine «Voll-Universität» gemeint sein und nicht eine «Schrumpfuniversität» reduziert auf die «nützlichen Bereiche».
Fazit: Die Baselbieter Regierung wusste also seit sechs Tagen von der Bedingung der Basler, als Gesundheitsdirektor Thomas Weber mit seinem Basler Amtskollegen Lukas Engelberger vor die Medien trat, um die Spital-Kooperation vorzustellen.