Günter Stratenwerth ist 1925 im deutschen Naumburg zur Welt gekommen. Sein Jus-Studium schloss er 1950 in Göttingen ab. Bereits zehn Jahre später übernahm er eine Professur an der Universität Basel. Dort wirkte er bis 1994 als Ordinarius für Strafrecht und Rechtsphilosophie.
Die kurze Gefängnisstrafe ist kontraproduktiv.
Einen Namen hat er sich insbesondere im Strafrecht gemacht. Stratenwerth setzte sich stets für die Rechte von Verurteilten ein. Er machte sich für «sinnvolle» Strafen stark. Das Gefängnis sollte seiner Meinung nach immer die letzt mögliche Strafe sein. Zur kurzen Gefängnisstrafe sagte er in der Samstagsrundschau des Schweizer Radios vor sechs Jahren: «Sie schadet mehr, als sie nützt. Sie reisst die Verurteilten aus dem normalen Leben heraus und ist deshalb kontraproduktiv.»
Bedeutendster Strafrechtler
Mit dieser Haltung habe Stratenwerth auch die Erneuerung des Schweizer Strafrechts vor knapp zehn Jahren beeinflusst, sagt Peter Albrecht: «Ich glaube, man darf bedenkenlos sagen, dass Stratenwerth der bedeutendste Strafrechtler der letzten Jahrzehnte in der Schweiz war.» Albrecht hatte bei Günter Stratenwerth studiert und war selbst Strafrechtsprofessor und Basler Gerichtspräsident.
(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)