Die Staatsanwaltschaft Baselland teilte am Montag mit, dass sie ein Verfahren in Zusammenhang mit der Schwarzarbeitskontrolle eröffne. Im Fokus der Untersuchung stehe die mutmassliche ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) und ein möglicher Leistungsbetrug zum Nachteil des Kantons Baselland.
Die Strafuntersuchung werde gegen Unbekannt geführt, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit, für alle in die Untersuchung involvierten Institutionen und deren Vertreter gelte die Unschuldsvermutung. «Es geht darum, sich in dieser komplexen Thematik eine Übersicht zu verschaffen, wer was gemacht hat», sagt der Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft, Michael Lutz. Erst in einem zweiten Schritt gehe es dann darum, zu untersuchen, ob dabei auch ein Straftatbestand erfüllt sei. Lutz rechnet mit einer Untersuchungsdauer von mehreren Monaten.
Dass die Staatsanwaltschaft ihre Mitteilung am Tag nach den Wahlen verschickt sei kein Zufall, sagte Lutz gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF: «Es ist nicht an der Staatsanwaltschaft, Einfluss auf das Wählerverhalten zu nehmen.»