Der Schulrat in Therwil will die zwei Schüler, die ihrer Lehrperson den Handschlag verweigert hatten, sanktionieren. Die beiden sollen mit Sozialeinsätzen bestraft werden. Dies teilte die Baselbieter Bildungsdirektion mit.
Die Massnahme verhängt hatte die kommunale Schulleitung nach Abklärungen der Kantonsbehörden. Der Schulrat hat nun die Eltern-Beschwerde dagegen behandelt und am 14. September abgewiesen. Damit werde das Recht der Lehrpersonen bestätigt, den an manchen Schulen üblichen Handschlag einzufordern.
Die zehntägige Beschwerdefrist gegen den Schulratsentscheid läuft noch, wie es weiter hiess. Nächste Instanz wäre die Baselbieter Regierung.
Der Fall hatte Anfang April über die Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Das kantonale Bildungsgesetz sieht für solche Fälle Sanktionen vor von Ermahnungen an Erziehungsberechtigte bis hin zu Bussen bis 5000 Franken.
(Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr)