Letzten Freitag wurde bekannt, dass die interkantonale Lotteriekommission Comlot, die Basler Regierung kritisiert. Die Bundesverfassung schreibe vor, dass Lotteriegelder nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden dürften. Genau dies sei in Basel aber nicht immer der Fall.
Deutliche Kritik kommt aber nicht von dieser Kommission, sondern auch vom Bundesamt für Justiz. Die Aufsichtsbehörde schreibt in einer Stellungnahme, die dem Regionaljournal Basel vorliegt, die Basler Swiss-Los Fonds Verordnung dehne den Begriff «gemeinnützig» unzulässig aus.
Nicht mit Bundesrecht vereinbar
So habe die Basler Regierung die rechtliche Grundlage geschaffen, um auch kommerzielle Institutionen unterstützen zu können, wenn ein Projekt im Dienste der Allgemeinheit liege. «Damit wird der Begriff der gemeinnützigen Verwendung in einer Art und Weise ausgedehnt, die aus unserer Sicht nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist.»
Damit sei auch die Basler Praxis illegal, sagt Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Sankt Gallen. «Die zuständigen Basler Behörden müssen diese Praxis jetzt einstellen.» Das bedeutet im Klartext: Die Basler Regierung darf kein Geld mehr für kommerzielle Veranstaltungen sprechen, auch wenn diese «im Interesse der Allgemeinheit» sind, sondern nur noch für gemeinnnützige Zwecke.
Klage mit sehr guten Chancen
Der Basler Justizdirektor Baschi Dürr wollte sich noch nicht äussern. Sein Sprecher Andreas Knuchel aber bestätigte, dass ein Schreiben der Lotterie- und Wettkommission (Comlot) eingegangen sei, in dem diese «die aktuelle Swisslos-Fonds-Verordnung und hiermit unsere jahrelange Praxis hinterfragt. Wir prüfen das Schreiben zur Zeit im Detail und werden dieses anschliessend im Regierungsrat besprechen.» Besprechen will der Justizdirektor die Basler Praxis auch mit seinen Regierungskollegen aus anderen Kantonen an der so genannten Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz.
Für den Sankt Galler Professor Benjamin Schindler aber ist klar, dass die Basler Regierung ihre Praxis ändern muss, auch wenn sie nur von einem Gericht dazu gezwungen werden könnte. Dazu müsste allerdings zuerst eine Klage vorliegen - zum Beispiel von einer Institution, die bei der Vergabe von Lotteriegeldern übergangen wurde. Eine solche Klage hätte aber sehr gute Chancen, schliesslich sei die Stellungnahme der interkantonalen Wettkommission und des Bundesamts für Justiz ungewöhnlich deutlich, so Schindler.
(Regionaljournal Basel, 17:30)