Es geht um einen Fall aus dem vergangenen Jahr, der aber erst jetzt öffentlich wird: Ein 12-jähriges Mädchen und ihre 14-jährige Schwester wollten sich in Basel einbürgern lassen. Die Bürgergemeinde, die für die Einbürgerungen zuständig ist, verweigerte ihnen jedoch den Schweizer Pass. Der Grund: Die beiden muslimischen Schwestern besuchen weder Schwimmunterricht noch Schullager, weil dies nicht mit ihrem Glauben vereinbar sei.
Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, sagt: Jugendliche, die sich in Basel einbürgern lassen wollen, müssten die Schulpflicht erfüllen. Das Migrationsamt erkundige sich daher bei den Schulen, ob dies der Fall sei. Schwimmunterricht und Schullager seien Teil der Schulpflicht. «Wer diese nicht erfüllt, verletzt die Rechtsordnung und wird daher nicht eingebürgert», sagt Stefan Wehrle. Da spiele es im konkreten Fall der zwei muslimischen Mädchen auch keine Rolle, dass diese gut Deutsch sprächen.
Der erste Fall
Dieser Entscheid der Bürgergemeinde ist ein Präzedenzfall. Die Einbürgerungsbehörden hatten zum ersten Mal ein Einbürgerungsgesuch von Jugendlichen auf dem Tisch, die den Schwimmunterricht verweigern. Mit dem Nein zur Einbürgerung sind nun die Weichen gestellt, wie in Zukunft mit solchen Fällen umgegangen wird. Für Stefan Wehrle ist klar: Die Bürgergemeinde würde wieder gleich entscheiden.
Rechtlich sei der Entscheid der Bürgergemeinde wasserdicht, davon ist er überzeugt. «Wir sind auf der sicheren Seite.» Das Bundesgericht habe entschieden, dass der Schwimmunterricht Teil der Schulpflicht sei. Die Nichtteilnahme am Schulunterricht sei ein Hinweis darauf, dass jemand schlecht integriert sei.
«Man bestraft eigentlich die Falschen»
Dass sich die Basler Bürgergemeinde bei ihrem Nein zur Einbürgerung auf den Bundesgerichtsentscheid von 2008 abstützt, hält Stefanie Kurt, Spezialistin für Migrationsrecht an der Universität Neuenburg, für nachvollziehbar: «Gestützt auf diesen Entscheid kann durchaus argumentiert werden, dass die Nichtteilnahme an Teilen des Schulunterrichts als nicht integriert gilt.»
Die Juristin gibt jedoch zu bedenken, dass mit der Ablehnung des Einbürgerungsgesuch die Falschen bestraft werden. «Es sind die Eltern, die für die religiöse Erziehung der Kinder verantwortlich sind.» Komme hinzu, dass eine frühe Einbürgerung von Kindern und Jugendlichen deren Integration begünstigen könnte.
Mädchen verweigern auch den Handschlag
Interessant am Basler Fall ist ein Nebenaspekt: Die zwei betroffenen Mädchen weigern sich auch noch, ihren Lehrern die Hand zu schütteln. Es liegt also die gleiche Situation vor wie beim Therwiler Fall, der weltweit Schlagzeilen gemacht hat.
Hätten die Mädchen einzig den Handschlag verweigert, dafür aber am Schwimmunterricht und an Schullagern teilgenommen, dann wäre ihr Einbürgerungsgesuch nicht automatisch abgelehnt worden. Der Grund: Der Handschlag ist nicht Teil der Schulpflicht. Stefan Wehrle sagt: «Wenn alle anderen Voraussetzungen positiv wären, müsste man genau hinschauen, ob einzig aufgrund des verweigerten Handschlags die Einbürgerung abgelehnt werden sollte.»
(Regionaljournal Basel, 6:32/17:30 Uhr)