Den Mangel in der geltenden Whistleblower-Verordnung stellte die Basler Ombudsstelle fest, die erste Anlaufstelle für Whistleblower. An diese sind auch die acht Angestellten der Basler Verkehrsbetriebe gelangt, als sie den Skandal in der BVB-Führungsetage ins Rollen brachten.
Als erstes hätten sich die betroffenen Whistleblower bei der Ombudsfrau nach ihrem Schutz erkundigt. Diesen konnte ihnen Beatrice Inglin aber nicht garantieren. Zwar schreibt die Verordnung in Paragraph 5 vor, die Whistleblower dürften nicht benachteiligt werden und ihre Stelle nicht verlieren. Doch wie sie sich vor diesen Repressalien konkret schützen können, hält die Verordnung nicht fest.
Deshalb gelangte die Ombudsfrau Beatrice Inglin an die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rates. Diese machte den ungenügenden Schutz publik und forderte die Basler Regierung auf zu handeln.
Couch und Anwalt für Whistleblower
Beatrice Inglin hätte bereits zwei Vorschläge. Zum einen solle die Ombudsstelle zusammen mit dem Personaldienst für die Whistleblower einen Coach organisieren, der die betroffenen Angestellten eng begleitet. Zum anderen solle die Ombudsstelle und der Personaldienst bei Bedarf einen Anwalt engagieren. Finanzieren müsste diese Massnahmen das von Whistleblowing betroffene Departement.
So könnten sich Whistleblower in Zukunft vor Repressalien schützen und dabei anonym bleiben, ist Beatrice Inglin überzeugt.
(Regionaljournal Basel 17.30 Uhr)