Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit nicht deklarierten Nebeneinkünften Contis. Der Tatbestand des Betrugs sei jedoch nicht erfüllt, teilt die Staatsanwaltschaft mit und verzichtet deshalb auf eine Anklage.
Wiedergutmachung hilft
Von einer Stafverfolgung könne zudem abgesehen werden, weil Conti eine Wiedergutmachung geleistet habe. «Den aus seinen Handlungen entstandenen Gesamtschaden hat Carlo Conti in der Zwischenzeit vollumfänglich gedeckt und somit alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um dem geschädigten Gemeinwesen das bewirkte Unrecht auszugleichen», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsbegründung.
Überraschender Rücktritt
Conti hatte Anfang 2014 nach 14 Jahren Tätigkeit als Regierungsrat überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Er räumte damals Unkorrektheiten ein, die sich über die Jahre auf über 111'000 Franken summiert hätten.
Es ging um dabei um Entschädigungen für Referate sowie für Mandate, die nicht korrekt verbucht oder abgerechnet worden waren.
Auch übrige Regierungsräte unbehelligt
Die Basler Regierung überprüfte nach dem Rücktritt von Carlo Conti alle Nebeneinkünfte sämtlicher Regierungsmitglieder. Gestützt auf den Bericht der Finanzaufsicht leitete die Staatsanwaltschaft Abklärungen wegen allfälligen Betrugs sowie Urkundenfälschung ein.
Diese Abklärungen wurden jedoch schon im vergangenen Dezember mit einer Nichtanhandnahme abgeschlossen. Einzig das Verfahren gegen Carlo Conti wurde noch weitergeführt und jetzt abgeschlossen.
sda/kohd, Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr