- Mit einem neuen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) will der Kanton Basel-Landschaft die ambulante Pflege sowie neue Betreuungsformen fördern.
- Fördern will der Kanton Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen.
- Der Landrat hat diese Stossrichtung am Donnerstag in erster Lesung mehrheitlich begrüsst.
Die bisherige Fokussierung auf die stationäre Langzeitpflege hat gemäss der Vorlage zu Fehlanreizen sowohl bei der Bedarfsplanung wie auch bei der Finanzierung geführt. Das neue Gesetz will daher auf mehr Effizienz und bessere Steuerung zielen.
Fördern will der Kanton Angebote wie Tagesbetreuung oder Kurzzeitaufenthalte in Heimen. Für die Förderung von Projekten zum betreuten Wohnen und zum Aufbau einer integrierten Versorgung beantragt die Regierung mit der Vorlage zwei Millionen Franken. Das Geld soll 2018 bis 2021 im Sinne einer Anschubfinanzierung fliessen.
Gemeinden begrüssen Änderungen
Kritische Voten gab es in der Parlamentsdebatte von der FDP: Das Gesetz richte sich nach einer Angebots- und nicht einer Nachfrage-Planung. Zudem würden neue Gremien geschaffen und betreutes Wohnen wäre zu stark subventioniert.
Befürworter hielten dagegen, dass das Gesetz zu einer sinnvollen Versorgungsplanung führe. Zudem sei es wichtig, die heutigen Fehlanreize zu eliminieren.
Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) sagte, dass die Gemeinden die Änderungen begrüssen würden. Schon jetzt würden einzelne erfolgreich zusammenarbeiten.