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Weko bewilligt neues Hafenterminal
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 13.06.2019. Bild: zvg
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Basler Rheinhafen Weko gibt grünes Licht für neues Hafen-Terminal

Das neue Terminal für den kombinierten Verkehr von Schiene, Schiff und LKW geht frühstens im 2021 in Betrieb.

Die Wettbewerbskommission (Weko) erhebt keine Einwände gegen das Joint Venture der drei Unternehmen SBB, Hupac und Rhenus für das geplante grosse Hafenterminal Gateway Basel Nord (GBN). Das GBN könne zwar den wirksamen Wettbewerb teilweise beseitigen, verbessere aber die Wettbewerbsverhältnisse im Gütertransport auf der Schiene.

SBB Cargo bewegt Güter auf der Schiene, Hupac ist Operateurin für kombinierten Verkehr auf der Schiene, und die zu Rethmann gehörende Rhenus bewegt Container. Alle drei betreiben schon Umschlagsanlagen. Mit dem neuen Gateway wollen sie eine neue Drehscheibe schaffen, die Strasse und Schiene im Endausbau mit der Rheinschifffahrt verbindet.

Erstes Schweizer Grossterminal

Die Weko habe dieses Vorhaben eingehend geprüft, schreibt sie in einer Mitteilung vom Donnerstag. Das erste schweizerische Grossterminal mit Gateway-Funktion vermöge zwar den wirksamen Wettbewerb beim Umschlag von Containern, Wechselbehältern und Sattelaufliegern im Import- und Exportverkehr zu beseitigen. Dies betreffe namentlich den Umschlag auf der Schiene sowie den Umschlag vom Schiff auf die Schiene. Jedoch führe GBN auch zu substanziellen Kosten- und Zeiteinsparungen im kombinierten Verkehr.

Teilweise mehr Wettbewerb au der Schiene

Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zu GBN und die weiteren Auflagen des Bundesamts für Verkehr geht die Weko davon aus, dass sich dank GBN der Wettbewerb im Import- und Exportverkehr auf der Schiene zum Teil verbessert. Diese Vorteile würden die Nachteile der marktbeherrschenden Stellung von GBN im Bereich Umschlagsleistungen überwiegen, hält die Weko fest.

GBN: Entscheid schafft Klarheit

Die Betreibergesellschaft GBN begrüsst den Entscheid der Weko. Er schaffe Klarheit und sei eine der wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung, hiess es in einer Stellungnahme.

Die Betreibergesellschaft begrüsst zudem die Auflagen des Bundesamts für Verkehr zur Diskriminierungsfreiheit und werde das Gateway danach betreiben. Als nächster Meilenstein wird die Baugenehmigung im Verlauf der nächsten Monate erwartet. Sollte diese noch im laufenden Jahr erteilt werden, rechnet das Unternehmen mit einer Inbetriebnahme im Jahr 2021.

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